Seit dem 1. 1. 2015 gibt es Leistungsverbesserungen

Manchmal kommt es sehr plötzlich und man muss sich mit dem Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit auseinandersetzen. Das kann mitunter für den Betroffenen selbst, aber auch für die Angehörigen sehr anstrengend sein oder einen sogar zunächst völlig überfordern. Bei andauernder Pflegebedürftigkeit kann man mit der Unterstützung des Hausarztes einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, dass eine Pflegestufe vergeben wird. Je nach Pflegebedürftigkeit wird eine der drei Pflegestufen mit unterschiedlichen Leistungsansprüchen vergeben, die von der Pflegekasse bezahlt werden. Die Kostenübernahme gilt ab Antragsstellung rückwirkend.

Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Betreuung besser organisieren können. Das Personal der Pflegedienste kommt zu den Pflegebedürftigen nach Hause und hilft fach- und sachkundig bei der täglichen Pflege. Eine ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen, trotz Pflegebedürftigkeit in der vertrauten Umgebung zu bleiben, was bei entsprechender Pflege auch sehr viele Vorteile hat. Ambulante Pflegedienste bieten neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch gezielte Betreuungsleistungen und Hilfen bei der Alltagsgestaltung, wie zum Beispiel Spazierengehen oder Vorlesen, an.

Pflegebedürftige haben mit ihren Angehörigen Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung und Zusammenstellung des von ihnen gewünschten Leistungsangebots. Ihnen muss neben den bisherigen verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen auch angeboten werden, sich für ein bestimmtes Zeitvolumen für die Pflege entscheiden zu können. Zusammen mit den Pflegediensten kann frei bestimmt werden, welche Leistungen in diesem Zeitkontingent erbracht werden. Einen Überblick über zugelassene Pflegedienste geben die Leistungs- und Preisvergleichslisten, die die Pflegekassen kostenfrei zur Verfügung stellen.

Seit dem 1.1.2015 gibt es Leistungsverbesserungen. Durch das erste Pflegestärkungsgesetz wurden bereits mit Jahresbeginn die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet. So ist zum Beispiel neu, dass Pflegesachleistungen für die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden können. Auch können Pflegesachleistungen mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Auch die Urlaubsregelung ist neu festgesetzt worden: Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege. Seit dem 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich.  che