
Wegführung und Einschränkung der Auswurfmaterialien
Die Wegführung des Umzuges am 12. Februar 2013 verläuft wie im vergangenen Jahr ab Marktplatz über die Untere Marktstraße, Coburger Straße, Juttastraße (Teilstück) und Bahnhofstraße bis zum Rathaus. In der gesamten Umzugstrecke gilt in der Zeit von 8 Uhr bis 17 Uhr das absolute Haltverbot, was unbedingt zu beachten ist. Durch das Bauamt der Stadt Sonneberg als Straßenbaulastträger der o. g. Umzugstrecke zum Faschingsdienstag am 12.02.2013 wird folgendes festgelegt: Am Faschingsdienstag dürfen nur auf der o. g. Umzugstrecke zugelassene Auswurfmaterialien ausgeworfen werden. Zugelassene Wurfmaterialien sind Bonbons, handelsübliches Konfekt und Luftschlangen. Das Auswerfen von Materialien außerhalb der Umzugstrecke sowie das Auswerfen von nicht zugelassenen Auswurfmaterialien auf der Umzugstrecke stellt eine Verunreinigung der Straße gemäß § 17 Absatz 1 Thüringer Straßengesetz dar und wird gemäß § 50 Absatz 1 Thüringer Straßengesetz durch die Stadt Sonneberg als Ordnungswidrigkeit geahndet. Gemäß § 17 Absatz 1 des Thüringer Straßengesetztes wird das Bauamt der Stadt Sonneberg als Straßenbaulastträger die festgestellte Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen lassen. Die Stadt Sonneberg bittet alle Närrinnen und Narren um Verständnis und wünscht ihnen einen schönen Faschingsumzug.
Meldungen für den Sonneberger Faschingsumzug 2013
Alle Meldungen für die Fahrzeuge und Gruppen nimmt das Kulturamt der Stadtverwaltung Sonneberg ab sofort bis spätestens 31. Januar 2013 unter der Telefon-Nummer 880183 und 880161 oder Telefax-Nummer 880185 oder per E-Mail an hess-k@stadt-son.de bzw. kulturamt@stadt-son.de entgegen.