Aufgrund der Corona-bedingten Schul- und Hortschließungen im Kalenderjahr 2021 entfällt für die Eltern von Hortkindern im Kreisgebiet teilweise die Zahlpflicht der entsprechenden Gebühren. Hierzu hatte das Land Thüringen bereits im März dieses Jahres ein Gesetz erlassen. Die letzten Unklarheiten bezüglich der Umsetzung dieser Regelungen konnten allerdings erst zum Ende der Sommerferien ausgeräumt werden. Im Ergebnis werden im Landkreis Sonneberg die Hortgebühren für die Monate Januar, Februar und Mai 2021 erlassen.

Das zuständige Schulverwaltungsamt des Landratsamtes Sonneberg nimmt derzeit die entsprechenden Korrekturen vor. In diesem Zusammenhang bittet die Behörde um Nachsicht, dass die verwaltungstechnische Abwicklung angesichts der zeitgleich notwendigen Verbescheidung der Hortgebühren des neuen Schuljahres etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.

Im Laufe des Monates Oktober 2021 erfolgen zunächst die Abbuchungen der Hortgebühren, die für das zurückliegende Schuljahr 2020/21 noch nachzuzahlen sind. Denn im Zuge der Schulschließungen der dritten Pandemiewelle wurde vom Landkreis ein Abbuchungsstopp ab dem 1. Februar 2021 veranlasst. Eltern, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden an ihre Pflicht erinnert, eigenständig etwaige Nachzahlungen von Hortgebühren vorzunehmen.

Bei bereits zu viel entrichteten Gebühren erfolgt eine automatische Verrechnung mit dem neuen Schuljahr 2021/22 beziehungsweise eine Rückerstattung der Gebühren, falls keine Hortbetreuung mehr in Anspruch genommen wird.

Aufgrund der dargestellten Verfahrensweise und der vorrangigen Bereinigung der Hortgebühren für das vergangene Schuljahr kann es bei der Erstellung der Gebührenbescheide des aktuellen Schuljahres 2021/22 zu Verzögerungen kommen.