Mit eigenen Beiträgen die Rente aufstocken
Eigentlich müsste es ab 2013 „450- Euro-Job“ statt wie bisher „400-Euro- Job“ heißen. Beim Minijob ändert sich aber nicht nur die Verdienstgrenze, sondern auch die Rentenversicherungspflicht. Neu: Eigenanteil zur Rente wer 2013 einen Minijob annimmt, darf bis zu 450 Euro verdienen und bleibt von eigenen Beiträgen in die gesetzliche Kranken-, Pflege-und Arbeitslosen- Versicherung sowie von der Steuer befreit. Neu ist der Eigenanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Für Minijobber im gewerblichen Bereich beträgt der Eigenanteil 3,9 Prozent, für Minijobber in Privathaushalten 13,9 Prozent. Eigener Beitrag – mehr Leistungen Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen dem Arbeitgeber-Anteil (15 Prozent / privat: 5 Prozent) und dem allgemeinen Beitragssatz (2013: 18,9 Prozent). Indem der Arbeitnehmer seine Der VR-Bank FINANZ TIPP Rente aufstockt, wird seine Beschäftigung als vollwertige Versicherungszeit angerechnet. Das bedeutet: Er kann gegebenenfalls früher in Rente gehen und erwirbt zudem Ansprüche bei Invalidität oder auf Reha-Leistungen. Minijob gleich Minirente? Minijobber können sich von der neuen Versicherungspflicht befreien lassen, indem sie bei ihrem Arbeitgeber einen Antrag stellen. So bleibt kurzfristig mehr Geld übrig. Langfristig gesehen erhöht der Eigenanteil die Rente immerhin um ein paar Euro. Wer sich nicht befreien lässt, erfüllt sogar die Voraussetzungen für die Riester-Förderung – und kann damit noch mehr tun für seine Altersvorsorge. Sorgen auch Sie privat für Ihren Ruhestand vor. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater. Er findet mit Ihnen gemeinsam eine Lösung.
Quelle: VR-Networld (www.vrbank-coburg.de)