In 75 Tagen beginnt der „Ernst des Lebens“ auch für die
ABC-Schützen in Thüringen und Bayern
Welches Kind freut sich nicht darauf, endlich ein Schulkind zu sein? Einen Schulranzen zu besitzen und Lesen zu lernen. Der erste Schultag ist für Kinder besonders aufregend: Sie bekommen eine Zuckertüte und lernen ihre Lehrer und Klassenkameraden kennen. Am 26. August 2013 ist an den meisten Schulen in Thüringen der erste Schultag der Erstklässler und am 12. September 2013 ist an den meisten Schulen in Bayern der erste Schultag der Erstklässler. Dieser häufig auch als Einschulung bezeichnete Tag geht üblicherweise mit verschiedenen Bräuchen einher, wie z.B. Einführungsveranstaltungen durch die Schule sowie der Übergabe von Schultüten durch Eltern an ihre Kinder.
In Thüringen und in Bayern ist der Schulbeginn für die Erstklässler normalerweise immer zu Beginn des Schuljahres. Dieser fällt – wie auch für alle anderen Schüler – direkt auf den Tag nach den thüringischen bzw. bayerischen Sommerferien. An manchen Schulen in Thüringen und in Bayern ist es jedoch auch Brauch, den Schulanfang 2013 auf einen Tag später zu legen, um dieses besondere Ereignis vom normalen Schuljahresbeginn nach den Sommerferien zu entkoppeln
Meist liegt das Einschulalter in Deutschland, je nach Bundesland, zwischen 5 und 7 Jahren. Im Regelfall muss ein Kind, das bis zu einem besonderen Stichtag eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum nächstmöglichen Datum in die Schule gehen. Es steht dann unter der Schulpflicht. In Thüringen und in Bayern, sowie in allen anderen Bundesländern ist das Einschulungsalter gesetzlich geregelt. Kinder, die zu einem gesetzlich festgelegten Stichtag eines Jahres das 6. Lebensjahr erreicht haben, müssen zum Schulbesuch angemeldet werden. Aber auch Kinder, die in ihrer beobachtbaren Entwicklung so weit sind, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können, obwohl sie bis zum Stichtag das notwendige Alter noch nicht erreicht haben, können eingeschult werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ein Kind vom Schulbesuch zurück zu stellen. Der Begriff Schulpflicht ist am Anfang gekoppelt mit der Einschulung und bezeichnet das Recht und die Pflicht von Kindern, ab einem bestimmten Alter eine schulische Bildung und Erziehung zu erhalten oder auch sich ihr zu stellen. Im juristischen Verständnis ist die Schulpflicht ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis zwischen dem Staat und dem schulpflichtigen Kind.
In Deutschland werden auch in diesem Jahr wieder über 700.000 Mädchen und Jungen ihren ersten Schultag erleben. che