Sale-Aktion statt Winterschlussverkauf – seit 2004 gibt es keinen Winterschlussverkauf im eigentlichen Sinne mehr, da die gesetzlichen Regelungen aufgehoben wurden.
Die Einschränkungen bezüglich Material der verkauften Ware, der festgelegte Verkaufszeitraum für den Winter und Sommerschlussverkauf sind hinfällig. So genannte Sale-Aktionen ersetzten jetzt den ehemaligen Winterschlussverkauf. Bei diesen Aktionen kann man bares Geld einsparen, Händler locken bei Sale-Aktionen mit sensationellen Rabatten, auf Jacken, Stiefel und Wintersportartikel ist das Sparpotenzial besonders groß. Nun stellt sich die Frage auf was man achten muss, um ein Schnäppchen zu machen.
Besonders wichtig, dass Sie die Aktion schnellstmöglich wahrnehmen, da ansonsten nicht mehr viel an Auswahl übrig bleibt. Auch in etwas teueren Boutiquen bietet sich die Möglichkeit wahre Schnäppchen zu machen. Vor allem Designerkleidung muss raus, um Platz für die neuen Trends des Sommers zu schaffen. Für den Fall, dass die Ware fehlerfrei ist gibt es bei „Nichtgefallen“ der Ware kein generelles Umtauschrecht. Im Schlussverkauf gekaufte Ware muss fehlerfrei sein. Bei einem Fehler steht dem Kunden ein gesetzlich geregeltes Recht auf Umtausch zu. Der Käufer muss dem Händler jedoch die Möglichkeit geben zweimal Reparatur oder Ersatzteillieferung durchzuführen, scheitern diese muss der Händler dem Kunden sein Geld zurückgeben. Falls die Ware im Geschäft als Mangelware gekennzeichnet wurde, hat der Kunde keinen Anspruch darauf das Gekaufte auf Grund des Fehlers wieder umzutauschen. Wenn man die oben genannten Punkte beim Shoppen berücksichtigt und sich vorher eventuell beim Verkäufer über die Umtauschkonditionen erkundigt, so wird dem Schnäppchen nichts mehr im Wege stehen.