Durch die gelockerten Coronaregelungen werden die Rufe nach Lockerungen der Besuchsregelungen in den regionalen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen immer lauter.
Die Verantwortlichen für die Einrichtungen des REGIOMED-Verbundes können den nachvollziehbaren Wunsch nach Besuchen von Angehörigen verstehen, bitten aber auch um Verständnis dafür, dass gerade in Kliniken und Seniorenheimen eine besonders schützenswerte Personengruppe betroffen ist.
Grundsätzlich haben sich die Kliniken auf ein eingeschränktes Besuchsangebot geeinigt. Besucher sind allerdings nur in den dafür vorgesehenen Zeiten für jeweils eine Stunde sowie unter Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses (AG<24h, PCR<48h; bitte beachten, dass ein Selbsttest nicht überall vor Ort angeboten werden kann) und der Verwendung einer FFP2-Maske zugelassen. Pro Patientenzimmer ist nur ein Besucher gleichzeitig erlaubt, daher wird um Abstimmung des Besuchs gebeten. Für die Coronabereiche sowie die intensivmedizinischen Abteilungen gilt allerdings weiterhin ein Besuchsverbot. Ausnahmeregelungen sind direkt mit dem zuständigen Arzt/der zuständigen Ärztin abzuklären.
Klinikum Coburg:
Besuchszeit täglich von 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Klinikum Hildburghausen:
Besuchszeit täglich von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Klinikum Lichtenfels:
Besuchszeit täglich von 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Klinik Neustadt bei Coburg:
Besuchszeit täglich von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Klinikum Sonneberg und Neuhaus:
Aktuell besteht ein Besuchsverbot; voraussichtlich ab 19.04.2022 wird eine Besuchszeit täglich von 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr angeboten werden können
Rehaklinik Masserberg:
Aktuell Besuchsverbot im Haus; Treffen mit Besuchern außerhalb der Rehaklinik gestattet
Senioreneinrichtungen und Wohnheime: aufgrund der hohen Bedeutung von Besuchen in diesen Bereichen wird auf eine Einschränkung verzichtet und den Bewohnern ein bestmöglicher Kontakt mit den Angehörigen ermöglicht. Die Besucher müssen dennoch einen negativen Test sowie das Tragen einer FFP2-Maske vorweisen. Wir bitten um eine Kontaktaufnahme mit der Einrichtung zur besseren Planbarkeit.
Ausgenommen von den eingeschränkten Besuchsregelungen in den Kliniken sind ausdrücklich werdende Väter bzw. eine Begleitperson während der Geburt. Diese dürfen mit Schutzausrüstung und FFP2-Maske der Gebärenden beistehen. Ebenfalls die Begleitung Sterbender ist selbstverständlich von den Regelungen ausgenommen. Auch in begründeten Fällen können jederzeit Patientenbesuche durch den Oberarzt/die Oberärztin der Station genehmigt werden. Bitte wenden Sie sich für Fragen an die Station oder die Einrichtung, die Sie besuchen möchten. Weitere Informationen und die aktuellsten Besuchsregelungen finden Sie unter: www.regiomed-kliniken.de/REGIOMED-Infos-zum-Corona-Virus.aspx