Freitag, 17. Dezember, 19:30 Uhr im Großen Haus / Vier Vorstellungen im Dezember, weitere im Januar
Seit Generationen gehört „Der Nussknacker“ fast genauso zu Weihnachten wie Glühwein, Lebkuchen und der Tannenbaum. Das klassische Ballett mit der wunderbaren Musik Peter I. Tschaikowskys nach dem Märchen „Nussknacker und Mausekönig“ von E.T.A. Hoffmann ist ein Stück „für Kinder von acht bis achtzig“, schrieb der Tänzer und Choreograf George Balanchine. Wer kennt sie nicht: den bekannten Nussknacker-Marsch, den magischen Tanz der Zuckerfee, den feurigen russischen Tanz oder den opulenten Blumenwalzer? Mit einem Feuerwerk an orchestraler Farbigkeit schuf Tschaikowsky eine der schönsten Ballettmusiken überhaupt.
Am Landestheater kommt das Ballett mit großer Orchesterbesetzung auf die Bühne. In der wunderbar weihnachtlichen Ausstattung nach dem Künstler Ingomar – hierzu zählt unter anderem der „Himmel“ aus riesigen bunten Christbaumkugeln, der über der Bühne thront – laden die Tänzer*innen ein zu einer fantastischen Reise in die Märchenwelt. Zu Heiligabend bekommt Klara einen Nussknacker geschenkt, den sie sofort ins Herz schließt. In der Nacht erwacht der Holzmann zum Leben, kämpft gegen den Mäusekönig und nimmt sie mit in das Puppenreich. Nach vielen Abenteuern wacht Klara wieder auf – war vielleicht doch alles nur ein Traum?
Die Choreografie stammt von Ballettdirektor Mark McClain nach dem Vorbild Marius Petipas.
Es ist die mittlerweile vierte Wiederaufnahme des Evergreens der Ballettliteratur am Landestheater Coburg, den die Neue Presse bereits zur Premiere 2012 als „getanzten Weihnachtstraum” betitelte. Für die Wiederaufnahme am Freitag, 17. Dezember um 19:30 Uhr im Großen Haus sind noch Karten erhältlich. Weitere Termine sind:
Donnerstag, 23.12. um 18:00 Uhr
Samstag, 25.12. um 15:00 Uhr
Donnerstag, 30.12. um 15:00 Uhr
Samstag, 08.01. um 15:00 Uhr
Montag, 10.01. um 18:00 Uhr
Die Tickets sind derzeit ausschließlich über die Theaterkasse vor Ort, unter +49 (0)9561 89 89 89 bzw. theaterkasse@landestheater.coburg.de buchbar. Für den Vorstellungsbesuch ist ein 2G-Plus-Nachweis am Einlass erforderlich, d. h. der Nachweis über den Status „Geimpft“ oder „Genesen“ sowie zusätzlich ein offizieller Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, oder über einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden. Des Weiteren gilt eine FFP2-Maskenpflicht für den gesamten Aufenthalt im Theater. Schulkinder bis einschließlich 11 Jahren sind von der 2G-Regelung ausgenommen. Für Kinder von sechs bis 17 Jahren gilt die Pflicht des Tragens einer medizinischen Maske. Weitere Informationen zu den Hygieneregeln erhalten Sie online unter www.landestheater-coburg.de.