Mit dem Bus ins Freibad, Kino, Theater und vieles mehr
Auch in diesem Jahr gibt es wieder im Landkreis und in der Stadt Coburg den beliebten und mittlerweile sehr begehrten Ferienpass. Mit dem Ferienpass kann sich Jede und Jeder die Sommerferien ganz individuell gestalten.
Abenteuer erleben, Vergnügliches unternehmen, Sport machen, Museen besuchen, Tiere beobachten, Kino oder Theater besuchen, Schwimmen gehen und, und, und. Jeden Tag zu einem Besonderen machen und das alles zu günstigen Preisen. Ob Kleinkind, Jugendliche(r) oder Student(in), für alle ist etwas dabei!
Der Ferienpass ist während der Sommerferien, 30. Juli bis 15. September, gültig. Der Ferienpass ist erhältlich ab 15.07.2014.
Erwerben können den Ferienpass junge Leute bis zum 18. Lebensjahr, Jugendfreiwilligendienstleistende (Bufdi, FSJ, FÖJ), Studenten und Auszubildende aus allen Städten und Gemeinden des Landkreises Coburg sowie der Stadt Coburg. Besitzer einer JuleiCa erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 2,50 Euro für den Erwerb eines Ferienpasses.
Ausgabestellen sind das Landratsamt Coburg, Rathäuser der Städte und Gemeinden im Landkreis Coburg, Amt für Jugend und Familie (Kommunale Jugendarbeit), Bürgerbüro der Stadt Coburg und das Jobcenter der Stadt Coburg.
Zwischen drei Varianten des Ferienpasses können Berechtigte wählen: Der gelbe V-Pass: Diese kostenlose Variante bietet vielfache Vergünstigungen in Stadt, Land und angrenzenden Erholungsgebieten. Der kostenlose Ferienpass ohne Passbild beinhaltet Vergünstigungen, die Kommunen und private Unternehmen allen Pass-Inhabern in den Sommerferien gewähren.
Der blaue B-Pass: Für einmalige 8 Euro die gesamten Sommerferien freier Eintritt in fast alle Bäder in der Stadt und im Landkreis: Aquaria – Freibad Coburg, Hallenbad Rödental, Freibad Neustadt, Freibad Sonnefeld, Solarbad Autenhausen, Freibad Redwitz, Waldbad Bad Rodach, Freibad Zapfendorf, Freibad Ebern, Freibad Altenstein sowie den Badesee Bad Staffelstein.
Der grüne Ö-Pass: Mit der Ö-Variante für 15 Euro können, zusätzlich zu den Vergünstigungen aus V- und B-Pass, die öffentlichen Verkehrsmittel im Coburger Land und im Stadtgebiet uneingeschränkt genutzt werden. Der Ferienpass gilt als Fahrschein! Diese Ferienpass-Variante konnte durch Zusammenarbeit zwischen den SÜC, dem OVF, der OVG, den Städten Coburg, Rödental und Neustadt sowie dem Landkreis Coburg realisiert werden. che