Das Einwohneramt in Coburg hatte mit Sicherheit schon lange nicht mehr so viele Besucher wie am 31. Januar: Zum Start des „Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“ herrschte im Einwohneramt reger Verkehr. Trotzdem haben sich am Anfang einige Coburger auf dem Weg zum Volksbegehren verirrt: Das Einwohneramt ist nicht im Rathaus am Marktplatz, sondern in der Rosengasse 1 – und da auf den meisten Plakaten im Landkreis damit geworben wird, dass die Eintragung in den Rathäusern möglich ist, sind einige Bürger fälschlicherweise ins Rathaus, um sich einzutragen.

Damit das nicht passiert, hat die das Coburger Aktionsbündnis zum Volksbegehren Artenvielfalt im Vorfeld ein großes Banner drucken lassen, der vor Beginn des Volksbegehrens am Balkon des Rathauses angebracht wurde und darauf hinweist, dass die Eintragung nicht im Rathaus sondern in der Rosengasse 1 möglich ist. Noch vor dem Start des Volksbegehrens nahm die Stadt das Banner allerdings wieder ab. Der Grund: Unter anderem deshalb, weil das Banner vom Aktionsbündnis finanziert worden ist, warfen Gegner des Volksbegehrens der Stadt vor, am Rathaus Wahlwerbung zu betreiben – was laut Coburger Stadtrecht nicht erlaubt ist. Die Stadt habe, wie Pressesprecher David Schmitt betonte, das Banner nicht als Werbung sondern als Orientierungshilfe verstanden – somit befinde man sich in einer rechtlichen Grauzone. Deshalb habe man sich dazu entschieden, das Banner wieder abzunehmen und stattdessen mit kleinen Hinweisen im Rathaus darauf aufmerksam zu machen, dass die Eintragung in der Rosengasse 1 möglich ist.

„Aus organisatorischen Gründen ist die Eintragung für das Volksbegehren vom Rathaus ins Einwohneramt verlegt worden“, erklärt Peter Schrickel, Leiter des Einwohneramts. Dort betreuten fünf Mitarbeiter im Wechsel an drei Schaltern die Unterstützer des Volksbegehrens. So kann gewährleistet werden, dass während des gesamten Eintragungszeitraums immer jemand verfügbar ist. Trotzdem war das Interesse am vergangenen Wochenende so groß, dass sich lange Warteschlangen gebildet haben und einige Unterstützer frustriert gingen, bevor sie sich eingetragen haben. Außerdem gibt es trotz der Hinweise im Rathaus immer noch Bürger, die zur Eintragung ins Rathaus am Marktplatz gehen und nicht ins Einwohneramt in der Rosengasse 1.

Wer noch nicht in seiner Gemeinde war oder sich aufgrund des Andrangs am Wochenende noch nicht eingetragen hat, kann das aber noch nachholen: In jeder Gemeinde ist die Eintragung noch bis einschließlich Mittwoch, 13. Februar, möglich.  Wer sich eintragen möchte, tut dies in der Gemeinde, in der er gemeldet ist. Vor Ort muss der Ausweis vorgezeigt werden, um sich eintragen zu können. Im Einwohneramt ist die Eintragung während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr). Am Donnerstag, dem 7. Februar, wird die Eintragungszeit zusätzlich bis 20 Uhr verlängert.

Initiiert von der ödp, hat das Volksbegehren, das eine Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes fordert, parteiübergreifend Unterstützer gefunden: Bündnis90/Die Grünen Stadt und Land Coburg, die Grüne Jugend, der Bund Naturschutz Coburg, der LBV Coburg, SPD Stadt und Land Coburg, die Jusos und der Thüringerwald-Verein, um nur einige der zahlreichen Befürworter in Coburg Stadt und Land zu nennen, haben sich im Aktionsbündnis zusammengeschlossen. In ganz Bayern haben sich bereits nach fünf Tagen eine halbe Million Bürger für das Volksbegehren ausgesprochen.