Zum 1. Mai 2014 tritt die Reform des Flensburger Fahreignungsregisters in Kraft
Weniger Punkte – höheres Bußgeld – schnellerer Führerscheinentzug. Zum 1. Mai 2014 tritt die Reform des Flensburger Fahreignungsregisters (früher Verkehrszentralregister) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt droht der Führerscheinentzug dann bereits bei 8 Punkten. Statt 1 bis 7 Punkte gibt es in Zukunft nur noch 1 bis 3 Punkte – je nach Schwere des Verstoßes.
Für Verstöße, die mit dem Verhalten im Verkehr nichts zu tun haben, werden künftig keine Punkte mehr verteilt. Dafür steigen die Bußgelder für diese Verstöße deutlich an. Einfacher, transparenter und klarer soll das neue System werden. Insbesondere die Tilgung von Punkten wird neu geregelt. Während sich bisher die Frist für alle Punkte automatisch verlängerte, sobald ein neuer Verstoß hinzukam, erhält ab 1. Mai 2014 jeder Punkt seine eigene– allerdings deutlich längere – Verjährungsfrist. Alle Eintragungen, die bisher nach 2 Jahren getilgt wurden, verjähren nun frühestens nach 2½ oder sogar erst nach 5 Jahren. Auch die Möglichkeit zum vorzeitigen Punkteabbau ist reduziert. Bisher konnten Verkehrssünder insgesamt 6 Punkte durch die Teilnahme an Seminaren abbauen. Künftig kann auf diesem Weg innerhalb von 5 Jahren nur noch 1 Punkt getilgt werden. Nach Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins ist damit zu rechnen, dass aufgrund der Neuregelung Fahrerlaubnisentzüge deutlich zunehmen werden. Autofahrer müssen sich zukünftig bei jedem einzelnen Punkt überlegen, ob sie diesen hinnehmen wollen, oder rechtliche Maßnahmen dagegen ergreifen.
Stephan Claus, Fachanwalt für Verkehrsrecht