Das Jugendamt des Landratsamtes Sonneberg bereitet gegenwärtig die Vorschlagslisten für die anstehende Wahl der Jugendschöffen vor. Die fünfjährige Wahlperiode beginnt am 1. Januar 2019 und endet am 31. Dezember 2023. Das Verfahren ist aufwendig, zeitintensiv und an bestimmte Fristen und Formalitäten gebunden. Aus diesem Grund beginnen die verantwortlichen Jugendämter bereits frühzeitig mit der Wahlvorbereitung.

 

Jugendschöffen werden bei den Amtsgerichten und in den  Jugend-kammern beim Landgericht in Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Volljährige eingesetzt. Sie besitzen das gleiche Stimmrecht wie der oder die hauptamtlichen Richter und unterstützen diese bei der Entscheidungsfindung.

 

Bewerben können sich alle Personen, die am 1. Januar 2019 mindes-tens 25 Jahre alt sind und zu diesem Zeitpunkt das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weitere Voraussetzungen sind die deutsche Staatsbürgerschaft und der Hauptwohnsitz im Landkreis Sonneberg. Neben den nach der Verwaltungsvorschrift zu beach-tenden Bestimmungen und den Hinderungs- bzw. Ausschluss-gründen sollen die betreffenden Personen erzieherisch befähigt sein sowie möglichst über Erfahrungen in der Jugendarbeit verfügen.

 

Vorschläge für dieses Ehrenamt können von Parteien oder Organisa-tionen, Vereinigungen und von freien Trägern der Jugendhilfe beim Landratsamt Sonneberg, Jugendamt, Bahnhofstraße 66 in 96515 Sonneberg unterbreitet werden. Persönliche Bewerbungen sind ebenfalls zulässig.

 

Die Vorschlagsliste wird durch den Jugendhilfeausschuss bestätigt und im Anschluss dem zuständigen Amtsgericht zugeleitet. Beim Amtsgericht tritt der Wahlausschuss zusammen und wählt die Ju-gendschöffinnen und Jugendschöffen.

 

Als Schöffin bzw. Schöffe sind die gewählten Personen ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter und somit Teil der Recht-sprechung und erfüllen eine wichtige Aufgabe im demokratischen Rechtsstaat.

 

Die entsprechenden Bewerbungsunterlagen für das Jugendschöf-fenamt können ab sofort im Jugendamt des Landratsamtes Sonne-berg zu den behördlichen Sprechzeiten abgeholt oder auch tele-fonisch angefordert werden. Als Ansprechpartner stehen Dieter Schott (Telefon: 03675/871-268) sowie der Amtsleiter des Jugend-amtes, Stefan Müller (Telefon: 03675/871-212; E-Mail:  jugendamt@lkson.de) gerne zur Verfügung. Darüber hinaus kann auch ein persönlicher Gesprächstermin im Jugendamt vereinbart werden.