Erstausgabe erfolgte an 116 Bedarfsgemeinschaften mit 251 Leistungsberechtigten

Sonneberg, 30. April 2024 – Um einem Missbrauch von Sozialleistungen entgegenzuwirken und um Verwaltungsaufwand zu reduzieren hat der Landkreis Sonneberg eine Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt. Grundlage ist ein Beschluss des Kreistages Sonneberg vom 28. Februar sowie ein daraufhin durchgeführtes Vergabeverfahren mit angeschlossener Implementierungsphase. Die Erstausgabe für den Monat Mai erfolgte am 30. April 2024 entsprechend der gegenwärtigen Fallzahlen im Landkreis Sonneberg an 116 Bedarfsgemeinschaften mit 251 Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 

Die Bezahlkarte erfüllt eine Reihe von Kriterien. Hierzu zählt insbesondere, dass keine Überweisung ins In- und Ausland möglich ist und dass die Nutzung auf das Gebiet des Landkreises Sonneberg beschränkt ist. Auch ist die Bargeldabhebung nur im Kreisgebiet sowie monatlich in Höhe von maximal 50,00 Euro pro Person möglich.

„Mit der Bezahlkarte für Asylbewerber stellen wir sicher, dass die entsprechenden Steuer-finanzierten Geldleistungen vor Ort umgesetzt werden. Davon profitiert unser heimischer Einzelhandel und wir erschweren eine missbräuchliche Verwendung unserer Sozialleistungen im In- und Ausland. Wir werden die Umsetzung fortwährend auswerten, um den Verwaltungsaufwand weiter optimieren zu können“, erläutert Landrat Robert Sesselmann.

Das Landratsamt Sonneberg beschäftigte sich auf Anweisung von Landrat Robert Sesselmann bereits seit Herbst 2023 mit der Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber, unterbrach seine eigenen Anstrengungen jedoch zwischenzeitlich für eine im Raum stehende landeseinheitliche Umsetzung. Da mit fortschreitender Zeit zunehmend unklar war, ob und wann eine einheitliche Bezahlkarte für Asylbewerber durch den Bund bzw. den Freistaat Thüringen eingeführt wird, hatte die Sonneberger Kreisbehörde vor einigen Wochen ihre eigenen Anstrengungen in der Sache wieder aufgenommen.