Richter Dr. Dietrich am Amtsgericht Coburg informiert zum Thema Vorsorgevollmacht etc. unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Entwicklung im Betreuungsrecht!

Jeder von uns kann unabhängig vom Alter, beispielweise aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit in die Situation geraten, in der wichtige rechtliche, finanzielle oder medizinische Entscheidungen nicht mehr klar geäußert werden können.

Das Betreuungsrecht regelt hier klar, wer entscheiden darf, wenn wir nicht mehr eigenverantwortlich handeln und unser Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen können.

In der Regel wird dann, wenn keine Vorsorgevollmacht besteht, eine rechtliche Betreuung über das zuständige Betreuungsgericht eingeleitet und ein Vereins- oder Berufsbetreuer bestellt.

Der Betreuungsverein Tandem e.V. ist seit 2015 in Stadt und Landkreis Sonneberg sowie in den angrenzenden Kreisen tätig. Wir unterstützen jene Menschen, die aufgrund eines hohen Lebensalters, einer schweren psychischen oder körperlichen Erkrankung oder Behinderung eine rechtliche Betreuung benötigen. Unser oberstes Ziel ist hierbei die Selbstbestimmung der Menschen zu erhalten und soweit wie möglich wieder herzustellen.

Neben der rechtlichen Betreuung verfolgt der Betreuungsverein Tandem e.V. auch das Ziel, unsere Mitbürger über die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung sowie die Betreuungsverfügung zu informieren.

Mit einer Vorsorgevollmacht, der Patientenverfügung oder der Betreuungsverfügung kann frühzeitig Vorsorge getroffen werden. Zukünftige medizinische Behandlungen oder rechtliche und finanzielle Angelegenheiten können so nach eigenen Vorstellungen und Wünschen selbst bestimmt und gestaltet werden. Denn im Ernstfall, wenn bei Unfall oder Krankheit, der eigene Wille nicht mehr klar geäußert werden kann und die rechtliche Versorgung nicht klar geregelt ist, haben auch Angehörige oder Ehepartner keine Befugnis über wichtige ärztliche Behandlungen zu bestimmen oder rechtliche Entscheidungen zu treffen. Unabhängig vom Alter oder der persönlichen Situation ist deshalb eine rechtliche Vorsorge unabdingbar.

Doch was sind die entscheidenden Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung? Wieso brauche ich sie und was passiert ohne? Was ist bei der schriftlichen Abfassung zu beachten? Welche häufigen Fehler gibt es zu vermeiden? Und wie sind die aktuellen gesetzlichen Entwicklungen im Betreuungsrecht?

Richter Dr. Dietrich am Amtsgericht Coburg wird hierzu,  am Donnerstag, den 02. November 2017 ab 17:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Betreuungsvereins Tandem e.V. in der Eisfelder Straße 50, 96528 Frankenblick einen Vortrag, halten. In einer anschließenden Diskussion haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen und ggf. im persönlichen Gespräch individuelle Anliegen anzusprechen.

Der Eintritt ist kostenfrei.

Wir möchten alle Interessierten, Betroffenen sowie deren Angehörigen herzlich einladen und freuen uns auf zahlreiches Interesse.

Für die räumliche Planung bitten wir vorab um eine kurze Anmeldung unter der Telefonnummer 03675/804044 oder per Email an bv@bv-tandem.de.

Anfahrt: Sie finden uns direkt an der B89, Ortsteil Schichtshöhn
Internet: http://www.bv-tandem.de

Der Flyer für weitere Informationen des Betreuungsverein Tandem e.V.steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.