Die stetig steigende Zahl von Flüchtlingen und die wachsende Verunsicherung in der Bevölkerung nahm die Landtagsabgeordnete Beate Meißner kürzlich zum Anlass, die Ausländerbehörde im Landratsamt Sonneberg zu besuchen. Beate Meißner ist Mitglied im Justizausschusses des Landtages, der nach der Regierungsbildung nun auch für Migration zuständig ist. “Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um praxisbezogene Probleme und Anregungen vor Ort aufzunehmen und nach Erfurt mitzunehmen” so die Sonneberger Abgeordnete zum Hintergrund ihres Besuches.

In der Gesprächsrunde im Rechts- und Ordnungsamt ging es um die aktuelle Situation im Landkreis Sonneberg, insbesondere die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen, sowie bestehenden Handlungsbedarf. Neben der zuständigen Amtsleiterin, Frau Rüger, und dem Verantwortlichen der Ausländerbehörde, Herrn Geisensetter, nahm auch der Ausländerbeauftragte des Landkreises Sonneberg, Herr Weise, teil. Nach einer genauen Erläuterung der Struktur des Rechts- und Ordnungsamtes mit den verschiedenen Zuständigkeiten wurden die unterschiedlichen Rechtsstellungen eines Asylbewerbers thematisiert. Schon an dieser Stelle wurde deutlich, welchen großen Informationsbefarf es in der Öffentlichkeit gibt, denn oftmals werden diese Begriffe vermischt. So haben Flüchtlinge aus Kriegsländern einen besonderen Status, der vom Bundesamt für Migration anerkannt wird. Diese 20-30 % der Asylsuchenden bekommen einen Aufenthaltstitel und erhalten finanzielle Unterstützung über das SGB II bzw. XII. Sie kommen hauptsächlich aus Syrien, Eritrea, Afghanistan, dem Irak und Somalia. Dazu Beate Meißner: “Jeder, der Krieg, Verfolgung und Vertreibung in seiner Heimat entkommen ist und in Deutschland nach Schutz sucht, soll und muss ihn bekommen. Das ist gesetzlich garantiert, und es ist vor allem unsere mitmenschliche Pflicht”. Allerdings gebe es auch einen Großteil von Asylbewerbern, die trotz rechtskräftiger Ablehnung und damit rechtswidrig im Land bleiben und auch versorgt werden müssen. Gezielt legte Meißner daher den Finger in die Wunde, was die Unterbringungssituation der Flüchtlinge angeht. Seit der Auflösung Gemeinschaftsunterkunft in der Gustav-König-Straße werden die Asylsuchenden dezentral in angemieteten Wohneinheiten untergebracht. Sicher ermöglicht die dezentrale Unterbringung eine bessere Integration, gleichzeitig wirft sie aber neue Probleme auf. So beschrieb Frau Rüger die Problematik der kurzfristigen Anmietung der Wohnungen ohne konkrete Zeitangaben. Hinzu komme, dass das Land die finanziellen Mittel erst ab dem Tag des Eintreffens des jeweiligen Asylbewerbers zahlt. Eine Lösung könnte die Wiedereinführung der Erstattung von Vorhaltekosten sein. Auch wäre eine Zuweisung an die jeweiligen Landkreise erst nach Genehmigung des Asylantrages durch das Bundesamt für Migration ein möglicher Denkanstoß, wie Herr Weise einbrachte. Voraussetzung wäre jedoch ausreichend Plätze in den Erstaufnahmestellen. “Nicht nur die Landesaufnahmestelle Eisenberg, sondern auch die Aufnahmestelle in Suhl sind mittlerweile überfüllt. Hier ist das Land in der Pflicht” stellte Beate Meißner klar.

Frau Rüger betonte, dass die im August 2014 in Kraft getretene Änderung der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz hinsichtlich der eingeführten Investitionspauschale für die Schaffung von Unterkunftsplätzen in Gemeinschaftsunterkünften, von ihrer Behörde begrüßt wird. Allerdings liegen noch immer die dazugehörigen Erläuterungen nicht vor, so dass Rechtsunsicherheit besteht. “Auf Grund des Handlungsdrucks der Landratsämter durch die anhaltende Zuweisung von Asylsuchenden ist hier dringend eine Klärung notwendig. Deswegen werde ich dazu eine Anfrage im Landtag stellen” versprach Meißner.

Die Landtagsabgeordnete interessierte auch die Förderung der Kinder von Asylsuchenden. Für Kinder im schulfähigen Alter besteht 3 Monate nach Ankunft in Deutschland Schulpflicht. Die vorhandene Sprachbarriere könne aber nicht mit einer vorgesehenen Förderstunde wöchentlich beseitigt werden. Zumal die Schulen halbjährlich im Voraus ihren benötigten Förderbedarf anmelden müssen. Diesen Widerspruch gilt es zu beheben, waren sich die Teilnehmer einig.

Unverzichtbar bei der Betreuung und Integration der Asylbewerber ist im Landkreis Sonneberg das ehrenamtliche Engagement vieler sozialer Träger, insbesondere der Diakonie und der AWO, die dafür nur auf Projektförderung zurückgreifen können. “Das ist gelebte Mitmenschlichkeit, für die ich allen Engagierten in diesem Bereich ausdrücklich danke” so die Landtagsabgeordnete am Ende ihres Besuches. Beate Meißner MdL