Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen auch zukünftig Förderschulen besuchen und dort eingeschult werden können. Das sagte die Sonneberger Landtagsabgeordnete, Beate Meißner, anlässlich der Debatte um den Schwerpunktbereich Inklusion im Thüringer Schulgesetz. Die Landesregierung will dieses Gesetz überarbeiten und hat damit massiven Widerspruch des Thüringer Lehrerverbandes, der Thüringischen Landkreistages und der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege ausgelöst. „Ich werde mich für den Bestand der Förderschulen als Alternative zum inklusiven Unterricht einsetzen. Beispielhaft dafür steht das Förderzentrum Wolkenrasen in Sonneberg, wo entwicklungsfördernde Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen ermöglicht wird.“, so die Wahlkreisabgeordnete.
Beate Meißner begrüße den inklusive Unterricht ausdrücklich, dafür reiche aber das sonderpädagogisch ausgebildete Personal nicht aus und die erforderlichen baulichen und schulorganisatorischen Änderungen seien für die Schulträger nicht leistbar. Außerdem ist die Sozialpolitikerin davon überzeugt, „dass es immer Kinder geben wird, für die der Lernort Förderschule besser ist. Entscheidend ist doch, dass jeder Schüler eine fachlich fundierte Förderung erhält und auf das Kind abgestimmte Lösungen gefunden werden. Die Entscheidung über den besseren Weg darf daher auch nicht über die Köpfe der Eltern hinweg erfolgen.“ Beate Meißner lehnt daher auch das Vorhaben der Landesregierung ab, schulpflichtige Kinder grundsätzlich nur noch an Grundschulen oder Thüringer Gemeinschaftsschulen einzuschulen: „Kinder, die schon früh über ein entsprechendes Gutachten verfügen, sollen wie bisher auch an einer Förderschule angemeldet werden können. Dies entspricht dem Anspruch der Eltern, über den richtigen Beschulungsort mitzubestimmen.“
Abschließend kritisiert sie Sonneberger Abgeordnete, dass an den Förderzentren Fachpersonal zugunsten des inklusiven Unterrichts abgebaut wird. „Das gefährdet die Konzentration der Kompetenzen an den Förderzentren“, begründete Beate Meißner.