Die Waffenbehörde im Landratsamt Sonneberg erinnert alle Waffenbesitzer im Landkreis Sonneberg an die ab September geltenden neuen Melde- und Übergangsvorschriften.
Hintergrund sind die wesentlichen Änderungen der Bestimmungen des Waffengesetzes aus dem Vorjahr (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz vom 19. Juni 2020). Ein Großteil der Neuregelungen – darunter unter anderem Magazine, Salutwaffen, Dekorationswaffen, Pfeilabschussgeräte, Zuverlässigkeitsüberprüfung – trat bereits zum 1. September 2020 in Kraft.
Die Behörde weist in diesem Zusammenhang auf den Stichtag des 1. September 2021 bezüglich der neuen Melde- und Übergangsvorschriften (gemäß Paragraf 58 des Waffengesetzes) hin. Bislang säumige Waffenbesitzer werden daran erinnert, ihren dementsprechenden Meldepflichten nachzukommen.
Weiterführende Informationen finden Sie beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales unter https://innen.thüringen.de (Suchfunktion: Merkblatt Waffengesetz).