Die Waffenbehörde im Landratsamt Sonneberg erinnert:

Am 1. September 2021 enden die Übergangsregelungen für die im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Verschärfungen des Waffengesetzes. Besitzer betroffener Waffen bzw. Waffenteile müssen demnach spätestens zu diesem Stichtag die notwendigen Meldungen machen oder Erlaubnisse beantragen.

Dies betrifft unter anderem:

  1. erlaubnispflichtige, wesentliche Teile von Schusswaffen
  2. nun verbotene, wesentliche Teile von verbotenen Schusswaffen
  3. nun erlaubnispflichtige Salutwaffen
  4. nun verbotene Salutwaffen
  5. nun verbotene Lang- und Kurzwaffenmagazine für Zentralfeuermunition
  6. erlaubnispflichtige Pfeilabschussgeräte
  7. neue Regelungen zum Umgang sogenannter Deko-Waffen

Weiterführende Informationen finden Sie beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales unter https://innen.thüringen.de (Suchfunktion: Merkblatt Waffengesetz).