In seiner letzten Sitzung hatte der Betriebssenat von Coburg Marketing beschlossen, die Eröffnung des Coburger Weihnachtsmarkts um eine Woche nach vorne zu verlegen und somit die Veranstaltung zu verlängern.

Dieser Beschluss musste nach Prüfung durch das städtische Rechtsamt aus rechtlichen Gründen angehalten werden, so dass der Weihnachtsmarkt in diesem Jahr wie gewohnt am Freitag vor dem 1. Advent (1. Dezember) beginnt und bis zum 23. Dezember dauert.

„Das Rechtsamt hat festgestellt, dass einer Verlängerung des Weihnachtsmarktes grundsätzlich nichts entgegensteht, allerdings sind vor einem solchen Beschluss einige formaljuristische Vorgaben zu erfüllen, die zeitlich nicht mehr einzuhalten waren“, erklärt Coburgs 2. Bürgermeister Hans-Herbert Hartan. „Da wir für den Weihnachtsmarkt über Richtlinien verfügen, in denen auch die Länge der Veranstaltung festgeschrieben ist und die auch Ausschlussfristen für die Bewerbungen der jeweiligen Schausteller beinhalten, müssen zunächst die Richtlinien für eine mögliche Verlängerung neu gefasst und veröffentlicht werden um Rechtssicherheit bei der Ausschreibung sicher zu stellen. Der Verwaltungssenat, der grundsätzlich für die Festlegung der Marktzeiten in Coburg zuständig ist, muss zudem den Weg freimachen, bevor nochmals über eine Verlängerung abgestimmt werden kann“, so Hartan weiter.

Da die Bewerbungsfrist für den diesjährigen Weihnachtsmarkt bereits verstrichen ist, kann somit eine Ausweitung der Zeiten frühestens im nächsten Jahr greifen.