Belege in der Blumenvase sammeln oder doch lieber der Aktenordner?

Der Jahresbeginn bringt eine Reihe an Änderungen mit sich, so auch im Bereich  der Steuer. Einen guten Überblick über die jährlichen Änderungen im Steuerrecht findet man immer auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums. Diese ein bisschen zu studieren, schadet nie, um den Überblick über die Notwendigkeiten im Zuge von Steuererklärung und grundsätzlichen Gesetzesänderungen in diesem Bereich zu behalten.

Im Jahr 2017 waren das höhere Freibeträge, was gut für Familien ist. Hierbei handelte es sich um die Anhebung des Grundfreibetrag von 8652,00 Euro um 168,00 Euro auf 8820,00 Euro, um die Anhebung des Kinderfreibetrag von 4608,00 Euro um 108,00 Euro auf 4716,00 Euro. Auch das Kindergeld erfuhr eine Anhebung, selbst wenn das auf den ersten Blick sehr übersichtlich wenig aussieht, so machten die Erhöhungen um 2,00 Euro trotzdem auf das Jahr gerechnet zumindest ein Zeichen in die richtige Richtung deutlich. Das Kindergeld wurde um 2,00 Euro angehoben, ab dem dritten Kind handelt es sich um einen Betrag von 196,00 Euro auf 198,00 Euro, ab dem 4. und für jedes weitere Kind von 221,00 Euro auf 223,00 Euro. Damit bleibt wirklich zu hoffen, dass die künftigen Regierungen immer die Zukunft des Landes und deren wichtigstes Kapital im Blick behalten – die Kinder. Es ist unabdingbar, bereits im Kleinkindalter Kindern und deren Eltern die Möglichkeiten an die Hand zu geben, Kinder auf fundiertem Boden, mit bestmöglicher Versorgung und größtmöglicher Bildung in allen Lebensbereichen groß werden zu lassen. Familien müssen die Chance haben, sich ihr Leben leisten zu können, Mütter die Möglichkeit, sich umfänglich um ihre Kinder kümmern zu können und den Spagat zwischen Arbeit, Beruf, Karriere und Familie auf einem guten Boden, der Leben leistbar macht, zu schaffen. Es wurden zudem einige Erleichterung bei der Steuererklärung eingeführt, die die Belegvorlage durch die Vorhaltepflicht ersetzen.  Das Finanzamt hat jederzeit die Möglichkeit, die Belege einzufordern. Ein gut sortierter Steuerordner ist somit in dem Fall keine Akribie sondern tatsächlich hilfreich. Zuwendungsbestätigungen müssen nicht mehr eingereicht werden um Spenden steuerlich geltend zu machen und die Belegeaufbewahrung muss bis Jahresablauf nach Bekanntgabe der Steuerfestsetzung erfolgen. Im Jahr 2017 erwartete das Finanzamt die Abgabe der Steuererklärung noch bis 31.05.2017 für die Steuer 2016, ab kommendem Jahr soll diese Frist bis Juli des Folgejahres verlängert werden. Ausnahmen hierbei bilden all jene, die die Steuererklärung über einen Steuerberater tätigen, dies muss dem Finanzamt aber kenntlich gemacht werden. Hier ist Zeit bis Februar des übernächsten Jahres. Egal ob nun der Steuerberater, dem man seine Unterlagen für die Erstellung der Steuererklärung übergibt oder ob man seine Steuererklärung nun selbst macht, Wissen um Gesetzlichkeiten ist nie ein Fehler und der Blick ab und an in diverse Zeitschriften oder Veröffentlichungen zum Steuerrecht kann nicht schaden. jr