zum Thema Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung

Gerade in den späten Herbsttagen beschäftigen sich viele Menschen mit dem Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Doch was ist das?

In einer Vorsorgevollmacht bestimmt man einen Bevollmächtigten, der je nach Umfang der erteilten Vollmacht für einen handelt. Ziel ist es, die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers zu vermeiden, der dann bestellt werden muss, wenn man z.B. nach einem Unfall oder einem Schlaganfall seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Die notarielle Form ist nur dann erforderlich, wenn die Vollmacht Grundstücksgeschäfte umfassen soll.

Gerade die häufig gewählte Generalvollmacht birgt aber auch Risiken, denn sie bevollmächtigt zu umfassendem Handeln. Um Missbrauch zu vermeiden wird häufig der Zusatz eingefügt: „Für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden kann, bevollmächtige ich…“ Derjenige, dem die Vollmacht vorgelegt wird, kann aber meist nicht ohne weiteres nachprüfen, in welchem Zustand sich der Vollmachtgeber befindet. Eine so formulierte Vollmacht wird häufig deswegen nicht anerkannt.

In einer Patientenverfügung legt man fest, wie man medizinisch behandelt werden möchte, wenn man seinen Willen nicht mehr äußern kann. Man kann in bestimmte Untersuchungen, in ärztliche Eingriffe und Heilbehandlungen bereits vorab schriftlich einwilligen oder sie untersagen. Verfügungen sind also in jede Richtung möglich, je nach Haltung des Einzelnen.

Die Patientenverfügung gilt für jedes Stadium der Erkrankung. Es ist daher jedem, der eine Patientenverfügung errichtet, zu empfehlen, hier genaue Festlegungen zu treffen, wie zum Beispiel, dass er nach einem Unfall an lebenserhaltende Apparate angeschlossen werden möchte, dies aber nicht gelten soll, wenn der Sterbeprozess bereits eingesetzt hat und keine Möglichkeit der Heilung mehr besteht. Hilfreich ist es auch, sich mit seinem Hausarzt zu besprechen.

Tritt der Fall ein, dass ein Patient nicht mehr einwilligen kann, muss der Betreuer oder der Bevollmächtige nach den Festlegungen in der Patientenverfügung entscheiden. Dabei prüft er zusammen mit dem behandelnden Arzt, ob der Patient eine Verfügung für gerade die Situation treffen wollte, in der er sich jetzt gerade befindet. Auch nahe Angehörige oder Vertrauenspersonen werden, wenn zeitlich möglich, hinzugezogen. Deswegen ist es wichtig, die Vorstellungen, die man beim Errichten der Patientenverfügung hat, auch aufzuschreiben. Ein bloßes Ankreuzen in einem Vordruck wird dem nicht immer gerecht.

Wie in allen Lebensbereichen, gilt es auch für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, die individuell passende Lösung zu finden. 

Rechtsanwältin Monika Schneider-Hölzlein