Am 22. September ist die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag –
30 Parteien treten an

Am Sonntag, 22. September 2013 wählen rund 62 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland den 18. Deutschen Bundestag. 30 Parteien mit mindestens einer Landesliste treten zur Wahl an. 

Die circa 62 Millionen Wahlberechtigten entscheiden alle vier Jahre bei der Wahl zum deutschen Bundestag darüber, wer sie in der nächsten Legislaturperiode regiert. Diese wichtige politische Richtungsentscheidung des Landes ist hart umkämpft. In Wahlprogrammen, Kampagnen und Debatten – auf Plakaten, Veranstaltungen und immer mehr auch im Internet – stellen Parteien den Wählerinnen und Wählern ihre Inhalte und Ziele vor. Doch vielen Menschen ist das Wahlsystem unbekannt, einigen erscheint die Wahl unwichtig, manche verzichten sogar auf ihr Stimmrecht. Doch ohne Wahlen gibt es keine Demokratie in Deutschland und keine Willensbekundung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Der Bundestag hat sich auf ein neues Wahlrecht geeinigt.

Im Dezember 2012 einigten sich Regierung und Opposition auf ein neues Wahlrecht. Sie einigten sich darauf – anders als bisher – Überhangmandate, die bei der Wahl zum Deutschen Bundestag entstehen können, auszugleichen. Jahrelang hatten die Parteien zuvor um ein neues Wahlrecht gerungen. Zwei Mal, 2008 und 2012, war das geltende Wahlrecht vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Zwei Mal stritten die Parteien anschließend erbittert über eine Neuregelung. Die Wahlrechtsreform von 2011 hatten die Regierungsparteien CDU und FDP gar gegen den Willen der Opposition durchgesetzt.

Das neue Wahlrecht

Wahlrechtsfragen sind also Machtfragen. Ein Wahlrecht, das in der Bevölkerung und in den Parteien auf eine breite Akzeptanz stößt, verschafft der Demokratie und der Regierung somit ihre Legitimation. Anders als 2011 und angesichts der Niederlage vor dem Verfassungsgericht verzichteten die Regierungsparteien CDU, CSU und FDP auf die machtpolitische Versuchung, das Wahlrecht im Alleingang zu gestalten. Stattdessen suchten sie zusammen mit SPD und Grünen nach einer einvernehmlichen Lösung. Nur die Partei „Die Linke“ stimmte am 21. Februar 2013 im Bundestag gegen die Wahlrechtsreform und verwies zugleich auf eine entscheidende Schwachstelle der Neuregelung. Das neue Wahlrecht kann zu einer massiven Vergrößerung des Bundestages führen. Wäre schon 2009 nach dem neuen Wahlrecht gewählt worden, hätte der aktuelle Bundestag nach einer „Modellrechnung des Bundeswahlleiters“ insgesamt 671 Mandate. Die 24 Überhangmandate von CDU und CSU hätten zu 47 Ausgleichsmandaten (SPD 16, CSU 2, Grüne 7, FDP 13, Linke 9) geführt. Wie sich das neue Wahlrecht auf die Zusammensetzung des Bundestags nach der Wahl am 22. September 2013 auswirkt, ist vollkommen offen.

Das politische System der Bundesrepublik Deutschland ist ein parlamentarisches Mehrebenen-System. Es ermöglicht, die EU mit einbezogen, auf vier unterschiedlichen Ebenen politische Beteiligung – und dies jeweils in Form der Wahl als Teilhaberecht, das allen in gleicher Weise zusteht. Die unterste Ebene, die die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betrifft, ist die Gemeinde (Kommune). Auf der Kommunalebene sind in Deutschland etwa 60 000 Mandate zu besetzen, wobei die Parteien zunehmend schwieriger Kandidaten finden, die ein solches Amt übernehmen wollen. Dabei ist Kommunalpolitik durchaus attraktiv: Nirgendwo lässt sich so direkt beeinflussen, wie hoch die Lebensqualität im eigenen Umfeld ist. Das Spektrum der politischen Einflussmöglichkeiten reicht von elementaren Belangen wie die Versorgung mit Wasser, Energie und Wohnraum über Wirtschaftsstrukturen hin zu Bildungs- und Kultur-einrichtungen.

Die nächste Ebene bilden die 16 Bundesländer, die sich in ihrer Größe stark unterscheiden: von rund 660.000 Einwohnern in Bremen bis zu circa 17,8 Millionen in Nordrhein-Westfalen. Landespolitik bestimmt vor allem vier Bereiche: Bildung, innere Sicherheit, soziale Belange sowie Kultur und Medien. Sie befasst sich also vornehmlich mit Schulen und Hochschulen, der Polizei, Pflegeversorgung und Arbeitsschutz sowie Rahmenbedingungen für Radio und Fernsehen.

Als dritte Stufe folgt die Bundesebene, für die 598 Bundestagsabgeordnete gewählt werden. Ihr bringen die Wählerinnen und Wähler traditionell das größte Interesse entgegen, was nicht zuletzt in der Wahlbeteiligung zum Ausdruck kommt: Bei Bundestagswahlen ist sie am höchsten.

Die vierte Ebene des politischen Systems bildet schließlich die europäische, für die in der derzeitigen Wahlperiode (2009-2014) 99 deutsche Abgeordnete im Straßburger Europaparlament sitzen. „Brüssel“ gewinnt für die Mitgliedstaaten und ihre Politik immer größere Bedeutung. che