Organisiert durch die Landtagsabgeordnete Beate Meißner kam es am Rande der letzten Plenarsitzung im Thüringer Landtag zu einem Fach-gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Sonneberg, Andy Söllner, und dem Kreisbrand-inspektor des Landkreises Sonneberg, Matthias Nüchterlein zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur „Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des Thüringer Rettungs-dienstgesetzes“ (Drs. 6/4794). Mit dem vorliegenden Gesetzespaket soll in erster Linie eine Anpassung an europarechtliche Vorgaben erfolgen. Im Dezember 2017 hatte der Thüringer Landtag den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung sowohl in den Innen- als auch den Sozialausschuss überwiesen. Insbesondere die Überweisung in den Sozialausschuss ist dem Engagement der CDU-Fraktion zu verdanken. Gesprächspartner waren daher auch die Mitglieder des Innen- und des Sozialarbeitskreises der CDU-Landtagsfraktion.
Dankbar über die offenen Ohren der Politiker, gaben die direkt Be-troffenen ihre Besorgnisse und Änderungswünsche an die zustän-digen Abgeordneten weiter, damit die Gesetzesnovelle nicht zu einer verpassten Chance wird. Am derzeitigen Entwurf kritisierten Söllner und Nüchterlein vor allem die Desorganisation und Unterfinanzierung des Gesamtsystems, welches wiederum zu Leistungseinschränkungen führe. So wurden beispielsweise die bestehenden Probleme bei der Finanzierung der Ausbildung, Fort- und Weiterbildung des Rettungs-dienstpersonals nur ansatzweise aufgegriffen. Auch sprachen sie die Notwendigkeit der Installation einer Schiedsstelle für den Thüringer Rettungsdienst an, um als unabhängige Instanz die Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der gegenseitigen Ansprüche zu überprüfen. „Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Kosten des Rettungsdienstes zu tragen, tun dies tatsächlich jedoch nicht immer. Seitens der Leistungserbringer fehlt hierfür aktuell jeglicher Rechts-schutz, was die Einrichtung einer Schiedsstelle aus meiner Sicht dringend notwendig macht.“ begründet die Sonneberger Sozial-politikerin. Die Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes wäre überdies die Möglichkeit endlich eine Definition der Berg- und Wasserrettung mit dem Ziel einer Klarstellung der Kostentragung auf den Weg zu bringen.
Derzeit wird zum Gesetzentwurf im zuständigen Fachausschuss eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und zahlreicher Interes-senverbände durchgeführt. „So wie uns das Gesetz im Entwurf jetzt vorliegt, wird es die Probleme im Rettungsdienst im Freistaat Thü-ringen nicht lösen. Wir werden alles dafür tun, dass die Stellungnah-men der anzuhörenden Gremien von der Regierungskoalition in den Ausschüssen ernst genommen werden,“ so Beate Meißner abschließend.