Beschlossen auf dem Standesamt: gesetzmäßige Eheleute

Die Hochzeitsfeier ist ein unvergessliches und wunderschönes Ereignis für das frisch getraute Ehepaar.

Vor der Feierlichkeit muss aber erst geheiratet werden. Bei der Heirat ist zu unterscheiden zwischen der standesamtlichen Ehe und der kirchlichen Trauung. Die kirchliche Trauung selbst hat keinerlei rechtliche Bedeutung. Sie ist nur eine kulturelle und religiöse Zeremonie und für eine Eheschließung auch nicht zwingend erforderlich. Rechtlich gesehen kann man eine Ehe nur standesamtlich eingehen. Das Zeremoniell vor dem Standesbeamten verläuft so, dass der Standesbeamte beide Eheschließende einzeln fragt, ob sie die Ehe mit dem jeweils anderen eingehen wollen. Nachdem beide diese Frage klar und deutlich und ohne Vorbehalt mit „Ja“ beantwortet haben, ist die Ehe rechtswirksam geschlossen. Anschließend spricht der Standesbeamte aus, dass die Eheschließenden „nunmehr kraft Gesetzes rechtsmäßig verbundene Eheleute sind“. Das Paar hat dann seine Erklärung in einer Niederschrift zu unterzeichnen. Die Ehe ist aber bereits mit den vor der Unterschrift erfolgten mündlichen Erklärungen des Paares wirksam geschlossen. Übrigens kursiert immer noch die romantische Vorstellung, dass auch ein Schiffskapitän auf hoher See eine Ehe rechtswirksam schließen darf. Diese Vorstellung ist eindeutig falsch. Denn nur ein Standesbeamter darf in Deutschland eine Ehe schließen. Alle anderen Berufsgruppen, ob es Schiffskapitäne, Ärzte oder Piloten sind, können eine Ehe eines Paares nicht wirksam schließen. Dies gilt sogar auch für Pfarrer: Eine zeitlich vor der standesamtlichen Eheschließung durchgeführte kirchliche Trauung oder ein sonstiges durch einen Pfarrer durchgeführtes „Ehezeremoniell“ führt nicht zu einer wirksamen Ehe.

Hochzeitsfeier – ganz individuell
Doch der schönste Tag im Leben eines jeden Paares soll natürlich die Hochzeitsfeier mit Verwandten und Freunden sein. Zahlreiche Gastronomiebetriebe auch in der Region Südthüringen und Oberfranken sind auf solche Veranstaltungen vorbereitet und bieten neben den Räumlichkeiten auch ausgefallene Speisen und Getränke an. Ob in Gaststätten, Hotels oder ganz romantisch auf Burgen und Schlössern – gerade hier in der Region werden viele Möglichkeiten angeboten. Aber worauf kommt es eigentlich bei einer Hochzeit an? Die klassische Liste „was zu tun ist“ von angehenden Ehepaaren sieht so einiges vor: Brautkleid / Anzug für den Bräutigam, Gestecke, Buffet, Geschenke für Gäste und natürlich die passende Live-Musik für eine ausgelassene Feier. Die Verköstigung bei der Hochzeit bietet meist die Küche an, wo gefeiert wird. Hier kann man natürlich seine individuellen Wünsche äußern. Die Gastronomen haben meist schon ein komplettes Angebot, von Empfang der Gäste über den Nachmittagskaffee, das Hochzeitsessen, die Musik bis hin zum Mitternachtssnack. Da es zahlreiche Möglichkeiten gibt, gilt: einfach mal Angebote einholen.

amadeus wünscht einen guten Start in die Ehe und eine gelungene Feier. che