Führerschein hat eine 100-jährige Geschichte

In der Winterzeit ist es oftmals etwas ruhiger in den Fahrschulen. Fahrschüler scheuen die kalte, nasse und eventuell auch schneereiche Jahreszeit, um hier ihre Fahrschulausbildung zu beginnen. Die Fahrausbildung ist immer in einen theoretischen Teil und in einen praktischen Teil gegliedert. Der Theorieunterricht wird in den meisten Fahrschulen multimedial gestaltet. Modelle von Fahrzeugen, Bilder, Filme und Animationen erleichtern das Verstehen der noch fremden Materie. Natürlich gibt es auch Übungs-PCs in den Fahrschulen, in der die Schüler die Prüfungsfragen lernen und üben können. Prüfungssimulationen geben Auskunft, ob man schon reif für die Prüfung ist. Für zu Hause gibt es das Lernprogramm „Steig ein“ und Bücher aus der Serie „Sicher Fahren“ (Sicher Auto fahren, Sicher Zweirad fahren, Große Brummer, Sicher Traktor fahren und Sicher Bus fahren).

Der Führerschein hat bereits eine mehr als 100-jährige Geschichte. Das Konzept einer Fahrerlaubnis – wie auch des Führerscheins – gibt es seit 1888. Gelegentlich wird eine im Juli 1888 auf den Automobilpionier und DampfmaschinenkonstrukteurLéon Serpollet ausgestellte Erlaubnis der Stadt Paris zum Fahren auf deren öffentlichen Straßen als erster „Führerschein“ der Welt bezeichnet. Eine behördliche Prüfung gab es erstmals in Wien im Jahr 1901. Die rund 110 verschiedenen Führerscheinmodelle innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums wurden seit dem 19. Januar 2013 nach geltendem EU-Recht durch den einheitlichen europäischen Führerschein im Scheckkartenformat abgelöst. Seit diesem Datum darf nur noch dieser bei der Neuausstellung ausgegeben werden. Alte Führerscheine haben Übergangsfristen. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle ausgestellten oder in Umlauf befindlichen Führerscheine die Anforderungen an die aktuelle europäische Führerschein-Richtlinie erfüllen.

Einheitliche Ausbildung in den Fahrschulen

Die so genannte Fahrschüler-Ausbildungsordnung ist eine Verordnung des Bundes und dient der Sicherstellung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung in den Fahrschulen. Sie beschreibt, welche Ziele in der Fahrausbildung erreicht werden sollen und müssen. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer. Auch muss Deutschland umlernen: Waren die deutschen Führerscheinklassen nach Zahlen geordnet, brachte Europa ein neues Führerschein ABC. Ob Auto, Motorrad oder Trecker – alles ist eine Klasse für sich und bekommt einen speziellen Buchstaben. Wer A wie Auto sagt, muss B machen: Denn das ist der Buchstabe für die Lizenz zum Autofahren. Mit B dürfen die Verkehrsteilnehmer Kraftfahrzeuge (z.B.  Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss aufpassen. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an.

Auch wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2011 der bis dahin laufende „Modellversuch“ endgültig in der Fahrerlaubnisverordnung verankert: Das begleitende Fahren mit 17. Damit kann grundsätzlich die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden. che