Die Arbeitswelt ist tiefgreifenden Veränderungen unterworfen. Die Anforderungen an die Menschen sind stark angestiegen. Immer neue und komplexe Informationstechnologien und Kommunikationsmittel greifen in die Arbeitsabläufe ein. Die Grenzen zwischen Arbeitsleben und Privatleben verwischen zunehmend. Gleichzeitig fordern auch Entwicklungen wie Globalisierung immer mehr Kompetenzen von Firmen und ihren Arbeitnehmern ein.
Die Auswirkungen dieser Entwicklungen können sein: ständiger Zeitdruck, Hektik und Arbeitsverdichtung. Oft kommt dann noch der Kampf um den Arbeitsplatz hinzu. In jeder Firma gibt es immer wieder einmal Konflikt- und Stresssituationen. Dies ist bis zu einem gewissen Grad üblich. Kommen jedoch äußere Einflüsse hinzu oder eskalieren die Probleme intern, so können unerwünschte Verhaltensweisen auftreten, die sogar als Mobbing oder Belästigung zu werten sind.
Die Unternehmen müssen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Schutz vor Benachteiligungen gewähren. Werden diese Opfer von Mobbing oder Belästigung, können sie sich bei den Arbeitgebern über Benachteiligungen beschweren. Manchmal entstehen durch Mobbing und Belästigung Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung.
Die Unternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass Diskriminierungen unterbleiben. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzugehen, die andere Kolleginnen und Kollegen diskriminieren. Die möglichen Maßnahmen, die ein Arbeitgeber ergreifen kann, reichen dabei von einer Versetzung über eine Abmahnung bis hin zur Kündigung.
Sind Arbeitnehmer der Ansicht, dass sie Mobbing- oder Belästigungshandlungen ausgesetzt sind, so gibt es vielfältige Beratungs- und Unterstützungsangebote, sowohl innerbetrieblich als auch außerbetrieblich. Auch Gewerkschaften bieten ihre Unterstützung an. Man kann sich mit seinem Anliegen auch an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden: www.antidiskriminierungsstelle.de, Telefon: 03018 555-1855.
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Schnell handeln!
Mobbing am Arbeitsplatz hat viele Gesichter. Etwa 800.000 Erwerbstätige sind in Deutschland von den Feindseligkeiten betroffen. Man sollte als Betroffener frühstmöglich eine Entscheidung gegen das Mobbing treffen. Denn nur wenn man schnell aktiv wird, wird sich in kürzester Zukunft etwas ändern. Telefonische Beratungsstellen gibt es unter anderem bei den Sozialämtern, Ämtern für Arbeitsschutz, Gleichstellungsstellen der Kommunen, Beratungsstellen der Gewerkschaften, Krankenkassen, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden, sozialen Vereinen und Verbänden sowie bei speziellen Selbsthilfegruppen.
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