Auf Basis der Vorgaben der 13. Infektionsschutzverordnung des Freistaates Bayern (13. BayIfSMV) entfällt die ursprünglich für den 19. – 20. Juni vorgesehene Veranstaltung „Swing im Park 2021“. 

Für öffentliche Veranstaltungen gilt aktuell: 
Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 sind hier „in Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschreiten, bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel jeweils einschließlich geimpfter oder genesener Personen zulässig.“. 

Weiterhin gilt nach § 7 Abs. 3: „Im Übrigen sind Veranstaltungen, Versammlungen, soweit es sich nicht um Versammlungen nach § 9 handelt, Ansammlungen sowie öffentliche Festivitäten landesweit untersagt.“ 

Über die Durchführung der weiteren für das Sommerhalbjahr angedachten Veranstaltungen informieren wir Sie in separater Presseveröffentlichung. Stadt Neustadt b. Coburg