Weil die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises Sonneberg heute seit fünf Werktagen – und damit stabil im Sinne des Gesetzes – unter dem Schwellenwert von 35 liegt, ergeben sich automatisch weitere Lockerungen im Kreisgebiet. Unter Beachtung des morgigen Übergangstags treten ab Montag, dem 21. Juni 2021, gemäß des inzidenzabhängigen Stufenplans der Thüringer Landesverordnung zusätzliche Öffnungsschritte bei den Eindämmungsmaßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie in Kraft.
Konkret bedeutet dies ab dem 21. Juni 2021 im Kreisgebiet unter anderem:
- eine weitere Lockerung der Kontaktbeschränkungen, so dass sich innen ein Haushalt mit zehn haushaltsfremden Personen treffen kann (Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt) und im Außenbereich diesbezüglich keine Beschränkungen mehr gelten (unter Wahrung der Abstands- und Hygienebestimmungen – es bleibt jedoch bei der Empfehlung, die physisch-sozialen Kontakte auf ein notwendiges Minimum – nicht mehr als zehn haushaltsfremde Personen – zu reduzieren)
- dass in Schulen die Maskenpflicht im Unterricht für alle Klassen entfällt (die Maskenpflicht für alle im Schulgebäude und bei der Schülerbeförderung sowie die Testpflicht bleiben bestehen) und auch Klassenfahrten und Ausflüge uneingeschränkt möglich sind
- dass in der Innengastronomie die Testpflicht entfällt (Kontaktnachverfolgung weiter notwendig)
- dass in der Außengastronomie keine Kontaktnachverfolgung mehr notwendig ist
- dass bei Veranstaltungen unter freiem Himmel die Testpflicht entfällt und ihre Durchführung beim Gesundheitsamt zwei Werktage vorher nur noch angezeigt werden muss
- dass Veranstaltungen im Innenbereich beim Gesundheitsamt zwei Werktage vorher nur noch angezeigt werden müssen (teilnehmen dürfen dann Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie vollständig Geimpfte und Genesene)
- dass bei Beherbergungsbetrieben die Testpflicht entfällt (Kontaktnachverfolgung weiter notwendig)
- dass für Reisebusveranstaltungen die Testpflicht und die Kontaktnachverfolgung entfallen (Maskenpflicht gilt weiter)
- dass bei der Freizeitgestaltung in geschlossenen Räumen die Testpflicht entfällt (Kontaktnachverfolgung weiter notwendig)
- dass für Schwimmbäder in geschlossenen Räumen die Testpflicht entfällt (Kontaktnachverfolgung weiter notwendig)
- dass für Fitnessstudios und Saunen in geschlossenen Räumen die Testpflicht entfällt (Kontaktnachverfolgung weiter notwendig)
- dass für Kinos und Zoos im Innenbereich die Testpflicht entfällt (Kontaktnachverfolgung weiter notwendig)
- dass für Musikschulen die Personenbegrenzung entfällt (Kontaktnachverfolgung weiter notwendig)
- dass für den Gesangs- und Blasmusikunterricht die Personenbegrenzung entfällt (Kontaktnachverfolgung weiter notwendig)
- dass Chor- und Orchesterproben im Freizeitbereich in geschlossenen Räumen möglich sind (teilnehmen dürfen Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie vollständig Geimpfte und Genesene, Kontaktnachverfolgung notwendig)
- dass der Gemeindegesang auch in geschlossenen Räumen wieder erlaubt ist
- dass für Tanzschulen, Ballettschulen, Yogaschulen etc. in geschlossenen Räumen die Personenbegrenzung und die Testpflicht entfallen (Kontaktnachverfolgung weiter notwendig)
- dass die Teilnahme von Zuschauern beim organisierten Sportbetrieb im Amateurbereich beim Gesundheitsamt nur noch angezeigt werden muss (beim Sportbetrieb im Innenbereich mit Zuschauern gilt weiterhin, dass nur Personen teilnehmen dürfen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können bzw. vollständig geimpft oder genesen sind)
- dass für Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Schullandheime etc. die Testpflicht entfällt (Kontaktnachverfolgung weiter notwendig)
- dass Diskotheken nach Erlaubnis des Gesundheitsamtes wieder öffnen können, sofern dies zehn Werktage vorher beim Gesundheitsamt beantragt wird und die Behörde die Öffnung erlaubt (teilnehmen dürfen dann Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie vollständig Geimpfte und Genesene – auch gilt die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung)
Inzidenzlage und Maßnahmenübersicht im Landkreis Sonneberg
Die maßgebliche Sieben-Tage-Inzidenz des RKI finden Sie tagesaktuell, auch für den Landkreis Sonneberg, unter www.tmasgff.de/covid-19/fallzahlen sowie unter https://corona.rki.de.
Der Freistaat Thüringen bietet unter www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage eine tagesaktuelle Übersicht, welche Maßnahmen in Folge des Über- bzw. Unterschreitens der maßgeblichen Inzidenzschwellenwerte in den Thüringer Regionen gelten, darunter auch im Landkreis Sonneberg.
Sollte der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen bestimmte Schwellenwerte wieder überschreiten, würden entsprechende Lockerungen am übernächsten Tag wieder entfallen und automatische festgelegte Verschärfungen in Kraft treten.
Aktuelle Informationen und wichtige Hinweise zur Coronavirus-Lage finden Sie unter www.kreis-sonneberg.de.