Ab Freitag automatisch weitere Lockerungen im Landkreis Sonneberg in Kraft
Weil die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises Sonneberg heute seit fünf Werktagen – und damit stabil im Sinne des Gesetzes – unter dem Schwellenwert von 50 liegt, ergeben sich automatisch weitere Lockerungen im Kreisgebiet. Unter Beachtung des morgigen Übergangstags treten ab Freitag, dem 18. Juni 2021, gemäß des inzidenzabhängigen Stufenplans der Thüringer Landesverordnung zusätzliche Öffnungsschritte bei den Eindämmungsmaßnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie in Kraft.
Konkret bedeutet dies ab dem 18. Juni 2021 im Kreisgebiet unter anderem:
- eine weitere Lockerung der Kontaktbeschränkungen, so dass sich innen ein Haushalt mit fünf haushaltsfremden Personen, außen ein Haushalt mit zehn haushaltsfremden Personen treffen kann (Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt)
- dass Schulen in den Regelbetrieb mit Infektionsschutz wechseln können (Phase grün – mit Testpflicht für alle Klassenstufen und Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse sieben sowie Maskenpflicht für alle im Schulgebäude und bei der Schülerbeförderung)
- dass Kindertageseinrichtungen in den Regelbetrieb mit Infektionsschutz wechseln können (Phase grün – mit Testangebot für Personal und Kindern ab drei Jahren)
- dass neben der Außengastronomie (mit Kontaktnachverfolgung) auch die Innengastronomie wieder anlaufen kann (mit Kontaktnachverfolgung und nur für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene) – vorherige Terminbuchungen sind jeweils nicht notwendig
- dass im übrigen Einzelhandel die Testpflicht entfällt (Einkaufen ohne Termin und ohne Kontaktnachverfolgung für alle Personen)
- dass neben Veranstaltungen im Außenbereich auch Veranstaltungen im Innenbereich (hier jedoch mit Kontaktnachverfolgung) möglich sind, sofern ihre Durchführung zehn Werktage vorher beim Gesundheitsamt beantragt wird und die Behörde die Veranstaltung erlaubt (teilnehmen dürfen dann bei Veranstaltungen im Innenbereich Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie vollständig Geimpfte und Genesene – bei Veranstaltungen im Außenbereich entfällt die Testpflicht und die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung)
- dass Hotels und Pensionen ohne Einschränkung ihrer Belegungskapazität mit Kontaktnachverfolgung öffnen können für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene – auch dürfen Hotels und Pensionen ihre Innengastronomie für jedermann anbieten und es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses der Gäste nach jeweiligem Ablauf von 72 Stunden)
- dass Reisebusveranstaltungen auch für mehrtägige Angebote wieder erlaubt sind (mit Kontaktnachverfolgung und Maskenpflicht und nur für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene)
- dass Schwimmbäder neben dem Außenbereich auch im Innenbereich wieder öffnen können (hier jedoch mit Kontaktnachverfolgung und nur für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene)
- dass Fitnessstudios und Saunen in geschlossenen Räumen wieder öffnen können (mit Kontaktnachverfolgung und nur für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene)
- dass für Museen, Schlösser, Burgen und andere Sehenswürdigkeiten im Innenbereich die Testpflicht entfällt (Öffnung für jedermann mit Kontaktnachverfolgung)
- dass Kinos und Zoos neben dem Außenbereich auch im Innenbereich wieder öffnen können (hier jedoch mit Kontaktnachverfolgung und nur für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene)
- dass Musikschulen für Kleinstgruppen mit maximal zehn Personen und ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses wieder öffnen können (mit Kontaktnachverfolgung)
- dass Gesangs- und Blasmusikunterricht für Kleinstgruppen mit maximal fünf Personen stattfinden kann (mit Kontaktnachverfolgung und nur für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene)
- dass Tanzschulen, Ballettschulen, Yogaschulen etc. in geschlossenen Räumen für Kleinstgruppen mit maximal fünf Personen öffnen können (mit Kontaktnachverfolgung und nur für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene)
- dass kommerzielle Sportangebote unter freiem Himmel ohne Personenbegrenzung stattfinden können
- dass organisierter Sportbetrieb im Amateurbereich unter freiem Himmel wieder ohne Personenbegrenzung stattfinden kann (diesbezügliche Veranstaltungen mit Zuschauern sind nach Erlaubnis des Gesundheitsamtes möglich)
- dass organisierter Sportbetrieb im Amateurbereich in Hallen wieder stattfinden kann, wenn alle Teilnehmer einen aktuellen, negativen Test vorweisen können bzw. vollständig geimpft oder genesen sind (die Testpflicht gilt nicht für Schüler, diesbezügliche Veranstaltungen mit Zuschauern sind nach Erlaubnis des Gesundheitsamtes möglich für Zuschauer, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können bzw. vollständig geimpft oder genesen sind)
- dass Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Schullandheime etc. wieder öffnen können (mit Kontaktnachverfolgung und nur für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene)
Hinweise zur Perspektive für weitere Lockerungen im Kreisgebiet
Seit dem 15. Juni 2021 liegt die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises Sonneberg auch bereits unter dem Schwellenwert von 35. Das stabile Unterschreiten dieses letzten Schwellenwertes im Sinne des Gesetzes ist jedoch noch nicht erfüllt. Damit im Kreisgebiet gemäß der Thüringer Landesverordnung weitere Lockerungen in Kraft treten können, müssen entsprechende Schwellenwerte an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten werden. Wenn die RKI-Inzidenz des Landkreises Sonneberg auch an den kommenden Tagen bis einschließlich Samstag, dem 19. Juni 2021 unter 35 bleibt, könnten nochmalige Lockerungen unter Berücksichtigung des Sonntags als Übergangstag nach Erreichen der Fünf-Werktage-Bedingung frühestens am Montag, dem 21. Juni 2021, greifen.
Inzidenzlage und Maßnahmenübersicht im Landkreis Sonneberg
Die maßgebliche Sieben-Tage-Inzidenz des RKI finden Sie tagesaktuell, auch für den Landkreis Sonneberg, unter www.tmasgff.de/covid-19/fallzahlen sowie unter https://corona.rki.de.
Der Freistaat Thüringen bietet unter www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage eine tagesaktuelle Übersicht, welche Maßnahmen in Folge des Über- bzw. Unterschreitens der maßgeblichen Inzidenzschwellenwerte in den Thüringer Regionen gelten, darunter auch im Landkreis Sonneberg.
Sollte der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen bestimmte Schwellenwerte wieder überschreiten, würden entsprechende Lockerungen am übernächsten Tag wieder entfallen und automatische festgelegte Verschärfungen in Kraft treten.
Aktuelle Informationen und wichtige Hinweise zur Coronavirus-Lage finden Sie unter www.kreis-sonneberg.de.