Das Kurzarbeitergeld wurde aktuell von 6 auf 12 Monate verlängert

Durch eine aktuelle Rechtsverordnung des Bundesminis­teriums für Arbeit und Soziales wurde die Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld von sechs auf zwölf Monate verlängert. Die verlängerte Bezugsdauer gilt bis zum 31.12.2013“, informiert Eckhard Lochner, Ge­schäftsführer Operativ. Bislang war die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld für das Jahr 2012 auf die gesetzliche Dauer von 6 Monaten festgelegt. Mit der verlängerten Be­zugsdauer für das Kurzarbeitergeld sollen Entlassungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vermieden wer­den, die von längeren Arbeitsausfällen betroffen sind.

„Durch die Gewährung von Kurzarbeitergeld erhalten die Unternehmen die Arbeitsplätze der Fachkräfte und ihre Flexibilität auf dem Markt“, so Lochner. Der Arbeitsmarkt ist in einer recht guten Verfassung, ein entlassener Mitarbeiter kann recht schnell in einem anderen Unternehmen integriert werden und ist für den bisherigen Arbeitgeber verloren.

Unternehmen, die Kurzarbeit über die bisherige Bezugsdauer hinaus in Anspruch nehmen möchten, zeigen die Verlängerung des Arbeitsausfalls rechtzeitig an. Die hierfür erforderliche Anzeige über Arbeitsausfall sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite www. arbeitsagentur.de zu finden. Für Rückfragen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Kurzarbeitergeld, In­solvenzgeld, Altersteilzeitgesetz des Operativen Service telefonisch unter 03681/822907 so-wie die Ansprechpartner im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und der Jobcenters unter den bekannten Kontaktdaten zu erreichen.

 

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