Schon gewusst …

 … dass laut einer Studie über 30 Prozent des Niederschlags in Form von warmem Regen zur Erde fällt? In den Tropen sind es sogar über 70 Prozent. Sicherlich nur ein kleiner Trost bei der aktuellen Wetterlage.

Frau Lena Rose,Kundenberaterin derVR-Bank Coburg eG
Frau Lena Rose, Kundenberaterin der VR-Bank Coburg eG

Aber ein warmer Regen im übertragenen Sinne käme dem einen oder anderen von uns schon ganz gelegen, oder? Gegen einen Geldregen hat wohl niemand etwas einzuwenden.  Nun kann man natürlich beim Lotto oder in anderen Lotterien sein Glück versuchen – Die Chance auf den Jackpot beim Lotto liegt übrigens bei 1:140 000 000. Sicherer ist da dann doch, sein Geld so anzulegen, dass man es zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder zur Verfügung hat. Und hier gibt es die verschiedensten Möglichkeiten. Angefangen vom Sparbuch, über Termingelder und Sparbriefe bis hin zum Auszahlplan. Welche die für Sie persönlich passendste Möglichkeit ist, hängt davon ab, wie lange Sie ansparen wollen und wann Sie Ihr Geld wieder benötigen. Je länger eine Sparanlage läuft, desto höher sind auch die Zinsen. Wenn Sie Ihr Geld relativ kurzfristig wieder benötigen, fallen diese entsprechend geringer aus. In vielen Banken gibt es sogar die Möglichkeit, Sparen und Gewinnen zu kombinieren. Sie nehmen an einer Lotterie teil und sparen einen Großteil des Lospreises auch noch auf Ihr Sparkonto: Bei der Auszahlung des Sparanteils können Sie sich immer kurz vor Weihnachten über einen kleinen Geldregen freuen. Wie bei allen anderen Lotterien gilt aber auch hier: Teilnahme erst ab 18 Jahren.

Fragen Sie doch mal Ihre persönliche Beraterin oder Ihren persönlichen Berater nach den Möglichkeiten: Damit Sie finanziell nicht im Regen stehen.

Änderungen beim Minijob ab 2013

Mit eigenen Beiträgen die Rente aufstocken

Eigentlich müsste es ab 2013 “450-Euro-Job” statt wie bisher “400-Euro-Job” heißen. Beim Minijob ändert sich aber nicht nur die Verdienstgrenze, sondern auch die Rentenversicherungspflicht.

 Neu: Eigenanteil zur Rente

Wer 2013 einen Minijob annimmt, darf bis zu 450 Euro verdienen und bleibt von eigenen Beiträgen in die gesetzliche Kranken-, Pflege-und Arbeitslosen-Versicherung sowie von der Steuer befreit. Neu ist der Eigenanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Für Minijobber im gewerblichen Bereich beträgt der Eigenanteil 3,9 Prozent, für Minijobber in Privathaushalten 13,9 Prozent.

Eigener Beitrag – mehr Leistungen

Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen dem Arbeitgeber-Anteil (15 Prozent / privat: 5 Prozent) und dem allgemeinen Beitragssatz (2013: 18,9 Prozent). Indem der Arbeitnehmer seine Rente aufstockt, wird seine Beschäftigung als vollwertige Versicherungszeit angerechnet. Das bedeutet: Er kann gegebenenfalls früher in Rente gehen und erwirbt zudem Ansprüche bei Invalidität oder auf Reha-Leistungen.

Minijob gleich Minirente?

Minijobber können sich von der neuen Versicherungspflicht befreien lassen, indem sie bei ihrem Arbeitgeber einen Antrag stellen. So bleibt kurzfristig mehr Geld übrig. Langfristig gesehen erhöht der Eigenanteil die Rente immerhin um ein paar Euro. Wer sich nicht befreien lässt, erfüllt sogar die Voraussetzungen für die Riester-Förderung – und kann damit noch mehr tun für seine Altersvorsorge. Sorgen auch Sie privat für Ihren Ruhestand vor. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater. Er findet mit Ihnen gemeinsam eine Lösung.

 Quelle: VR-Networld (www.vrbank-coburg.de)