Mit „Prosit Neujahr“ sind viele ins neue Jahr gestartet, aber nicht der Steuergesetzgeber. Das Jahressteuergesetz 2013 sollte ursprünglich am 01.01.2013 in Kraft treten. Nach dem Referentenentwurf vom 05.03.2012 konnte selbst der Vermittlungsausschuss bis Ende 2012 keine Einigung erreichen. Was kommt: etwas MEHR NETTO in der Tasche durch Steuersenkungen einerseits, neue Belastungen andererseits. Die wichtigsten steuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel lesen Sie hier:
- Höherer Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag ist im deutschen Steuerrecht der Betrag, auf den das Finanzamt keinen Zugriff hat. Für das Jahr 2013 beträgt der Grundfreibetrag nun 8.130 € (vorher 8.004 €), ab 2014 steigt er nochmals auf 8.154 €.
- Kindergeld/Kinderfreibetrag: Ab 2014 soll der Kinderfreibetrag und in der Folge auch das Kindergeld erhöht werden.
- Lohn/Gehalt: Der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt 2013 auf den niedrigsten Stand seit 18 Jahren, nämlich von 19,6 auf 18,9 % des Bruttoeinkommens. Zugleich steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 2013 von 1,95 auf 2,05 %, bei Kinderlosen auf 2,3 %. Gleichzeitig steigt die Hürde zur Beitragsfreiheit für höhere Einkommen (Beitragsbemessungsgrenze) zur Sozialversicherung, weshalb sich für diese Einkommen die Sozialbeiträge erhöhen.
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Die ehrwürdige Lohnsteuerkarte (immer noch aus dem Jahr 2010) hat ausgedient, die Lohnsteuerabzugsmerkmale der Steuerpflichtigen werden elektronisch erfasst und in einer Datenbank hinterlegt. Ob die Daten korrekt sind, sollten Sie unbedingt überprüfen! Außer Ihnen dürfen nur der aktuelle Arbeitgeber und das Finanzamt die ELStAM einsehen. Der Arbeitnehmer soll ab 2014 beantragen können, dass Freibeträge beim Lohnsteuerabzug für zwei, statt derzeit für ein Kalenderjahr gelten sollen.
- Mini-Job: Die Verdienstgrenze für Mini-Jobs (Geringfügigkeitsgrenze) steigt von 400 € auf 450 €. Personen, die ab 01.01.2013 einen Mini-Job aufnehmen, werden grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig; eine Befreiung ist möglich. Bei unverändert bestehenden Beschäftigungen mit Entlohnung bis 400 € ändert sich zunächst nichts.
- Praxisgebühr: Kein Steuergeschenk, aber: ab 01.01.2013 müssen gesetzlich Krankenversicherte nicht mehr die zehn Euro an Praxisgebühr auf den Tisch legen, wenn sie erstmals im Quartal einen Mediziner aufsuchen.
- Für Häuslebauer: Für energetische Sanierungen von Häusern und Wohnungen soll es künftig staatliche Zuschüsse mit bis zu 5.000 € pro Einzelmaßnahme geben.
- E-Bilanz: Wie bereits schon ab 2011 die Steuererklärungen müssen Unternehmer ab 2013 Ihre Bilanz elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Dabei ist eine sehr feingliedrige Aufteilung von Aufteilung von Sachverhalten auf Buchhaltungskonten (Taxonomie) vorgeschrieben.
- Elektro-Dienstwagen: werden ab 2013 steuerlich gefördert. Für private Nutzungen dieser Fahrzeuge vermindern sich bei Unternehmern und Arbeitnehmern die zu versteuernden geldwerten Vorteile (Privatnutzung, Wohnung-Arbeitsstätte).
- Gelangensbestätigung: Zum Nachweis für die Steuerbefreiung für EU-Lieferungen wird zum 01.07.2013 die Gelangensbestätigung eingeführt. Daneben werden aber vereinfachend alternative Nachweise zugelassen (z. B. Auftragserteilung eines Kurierdienstes).
- Gutschriften: Soweit ein leistender Unternehmer und sein Leistungsempfänger die Abrechnung durch den Leistungsempfänger per Gutschrift vereinbart haben, soll auf diesem Rechnungsdokument künftig das Wort »Gutschrift« vermerkt werden müssen.
- Lohnsteuernachschau: Die Möglichkeit zur Lohnsteuernachschau soll eingeführt werden. Beauftragte sollen dann während üblicher Geschäftszeiten ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Lohnsteuer-Außenprüfung Grundstücke von Unternehmen betreten dürfen. Ziel soll die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer sein.
- Verkürzte Aufbewahrungsfristen: Durch die geplante Neufassung des § 147 AO müssen Unternehmen künftig Rechnungen und Belege nach der AO und dem UStG nicht mehr zehn Jahre aufbewahren, da von 2013 an eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren und ab 2015 dann von dauerhaft sieben Jahren gelten soll.
- Pflegepauschbetrag: Der abzugsfähige Pauschbetrag von 924 € wird auf die häuslich/persönliche Pflege im gesamten EU/EWR-Ausland ausgeweitet.
- Umsatzsteuerbefreiung: Die Umsatzsteuerbefreiung auf Heilbehandlungsleistungen soll Rahmen auf bestimmte hausarztzentrierte und ambulante Versorgungen (Leistungen zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Krankheitserregern) ausgeweitet werden. Ebenso soll die Steuerfreiheit von Sozialfürsorgeleistungen auf private Sozialdienste erweitert werden.
- Wehrdienst/Freiwilligendienst: Der Wehrsold für freiwilligen Wehrdienst, Reservistenbezüge und „Taschengeld“ beim Freiwilligendienst bleiben steuerfrei. Zusatzvergütungen und Zuschläge sollen steuerpflichtig werden. Im Gegenzug werden Eltern von freiwillig dienstleistenden Kindern beim Kindergeld/-freibetrag entlastet.
Die vorstehenden Ausführungen sind nicht abschließend und ersetzen keine Beratung. Gerne beraten wir Sie zu diesen und anderen Themen.
Bei Interesse bitten wir um Vereinbarung eines Besprechungstermins. Dabei können wir nach Analyse Ihrer individuellen Situation Vor- und Nachteile aufzeigen und sinnvolle Gestaltungsempfehlungen geben.
Text: Steuerberater Gerd Kenner