Berufstätige sind 2014 die Steuergewinner

Mit Beginn des Jahres 2014 sind zahlreiche Steueränderungen in Kraft getreten. Steuerliche Änderungen gibt es im kommenden Jahr sowohl explizit für Unternehmer als auch generell für alle Steuerzahler. 

So ändern sich für Betriebsinhaber unter anderem die Vorgaben für Vorsteuerabzug und die Grunderwerbssteuer steigt. Grundsätzlich alle Steuerzahler müsse sich auf Änderungen bei Unterhaltsaufwendungen einstellen sowie bei den Kosten der Aus- und Weiterbildung. Zusätzlich sollte von dem Steuerpflichtigen Themen wie die Steuerklassenwahl und die Kapitalerträge genau geprüft werden.

Die Steueränderungen 2014 kommen vielen Berufstätigen zugute. Freuen dürfen sich vor allem solche Arbeitnehmer, die beruflich viel unterwegs sind. Auch für Vorsorgesparer ändert sich einiges bei der Steuer. Erstmals soll die vorausgefüllte Steuererklärung außerdem das Ausfüllen der Formulare erleichtern. Der steuerliche Grundfreibetrag soll das Existenzminimum sichern und ist daher von der Einkommensteuer ausgenommen. Er steigt ab 2014 von jährlich bislang 8.130 Euro pro Person auf nunmehr 8.354 Euro. Wer weniger verdient, muss keine Steuern zahlen. Das Doppelte steht Steuerpflichtigen zu, wenn sie verheiratet oder „verpartnert“ sind. Damit erfüllt die Bundesregierung ihren Beschluss aus 2012, nämlich den Grundfreibetrag in zwei Schritten anzuheben. 6,1 Milliarden Euro kostet die Anhebung des Grundfreibetrags. Darüber hinaus liegt der Eingangssteuersatz weiterhin unverändert bei 14 Prozent. Nach Berechnungen ermöglicht der höhere Grundfreibetrag im Schnitt eine maximale Steuerentlastung inklusive Solidaritätszuschlag von 47 Euro.  

Einen neuen Höchstbetrag gibt es auch bei Unterhaltsaufwendungen an Angehörige. Unterstützen man ein eigenes Kind, für das man kein Kindergeld mehr bekommt, kann man hierfür ab 1. Januar 2014 bis zu 8.354 Euro als außergewöhnliche Belastung abziehen. Eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person mindern den abziehbaren Höchstbetrag, soweit der Betrag von 624 Euro überschritten wird.

Dienstreise: 12 statt nur 6 Euro Verpflegungspauschale

Ist man als Arbeitnehmer viel auf Dienstreise, kann man sich künftig über eine höhere Verpflegungspauschale freuen: Für eine Dienstreise, die mehr als acht Stunden dauert, kann man ab 1. Januar 2014  pauschal zwölf Euro von der Steuer absetzen. Im alten Reisekostenrecht waren es nur sechs Euro. Eine weitere Neuerung und echte Verbesserung für Arbeitnehmer: Es werden pro An- und Abreisetag generell zwölf Euro Reisekosten gewährt, unabhängig von der Dauer der Reise an diesen Tagen. Nach wie vor 24 Euro Verpflegungspauschale gibt es, wenn man 24 Stunden und länger unterwegs sind, also mindestens einen Tag und eine Nacht. 

Doppelte Haushaltsführung: Bis zu 12.000 Euro im Jahr 

Mehr Kosten absetzen kann man als Berufstätiger künftig auch bei der doppelten Haushaltsführung: Muss man aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung anmieten, sind ab 2014 bis zu 1.000 Euro an monatlichen Kosten absetzbar. Denn dann spielt es keine Rolle mehr, wie hoch die ortsübliche Miete oder wie groß die Zweitwohnung ist. Eine Einschränkung gibt es allerdings ab 2014: Die Zweitwohnung darf dann nur noch halb so weit vom Arbeitsort entfernt sein wie das eigene Zuhause. 

Versicherung gegen Berufsunfähigkeit: Beiträge absetzen

Investiert man in eine Berufsunfähigkeitsversicherung, können man die Beiträge ab 2014 in vielen Fällen komplett absetzen. Zuvor lautete die Regel: Die Versicherungsbeiträge sind nur dann absetzbar, wenn man nicht mehr als 1.900 Euro im Jahr für Kranken- und Pflegeversicherung ausgegeben hat. Ab 2014 wird dieser Zusammenhang entkoppelt.

Gesetzliche Altersvorsorge: Zwei Prozentpunkte mehr

Verbesserte Bedingungen gelten künftig auch bei der gesetzlichen Altersvorsorge: Ab 2014 können 78 Prozent von maximal 20.000 Euro im Jahr für Singles und 40.000 Euro für Verheiratete bzw. Lebenspartner abgesetzt werden. Früher waren es 76 Prozent der gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.                                      

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