Ärger ersparen durch richtiges Verhalten

Egal ob selbstverschuldet oder unverschuldet: Ein Unfall ist immer eine heikle, meist auch lästige Angelegenheit und mit den unterschiedlichsten Rechten und Pflichten verbunden. Eine Menge Ärger kann man sich ersparen, wenn man sich richtig verhält.

Schon an der Unfallstelle müssen alle notwendigen Informationen und Beweise gesichert werden, um eine ordentliche Schadensabwicklung zu gewährleisten. Dies, unabhängig von der Schuldfrage. Ein nützliches Dokument, das an der Unfallstelle unterstützt, kann man bei jeder Versicherungsgesellschaft erhalten, oder auch im Internet herunterladen.Dies am besten im Handschuhfach des Pkw aufbewahren.

Unverschuldet
Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall (einem so genannten Haftpflichtschaden) trägt, außer bei einem Bagatellschaden (derzeit Schadenhöhe unter 750€) grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für einen Sachverständigen, einen Rechtsanwalt, einen Mietwagen und die Reparatur des beschädigten Fahrzeuges. Dabei hat der Geschädigte jedoch eine Pflicht zur Schadenminderung. Das bedeutet, dass keine unnötigen Kosten verursacht werden dürfen, wie zum Beispiel die Anmietung eines überteuerten Mietwagens oder die Wahl einer völlig überteuerten Exklusivwerkstatt bei einem älteren Fahrzeug.

Verschuldet
Bei einem selbst verschuldeten Unfall sind die Ersatzleistungen für das eigene Fahrzeug individuell über die Bedingungen des Versicherungsvertrages geregelt (AKB), sofern man eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Den Schaden des Unfallgegners deckt die eigene Haftpflichtversicherung. Damit die Abwicklung hier schnellstmöglich erfolgen kann, sollte man der Versicherung den Unfall zeitnah melden – natürlich auch, um gegebenenfalls den eigenen Schaden (Kaskoschaden) schnellstmöglich versicherungstechnisch abzustimmen. In beiden Fällen gibt es aber zu beachten, dass man nachfolgendes notiert: das amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge; die Namen und Anschriften der Unfallgegner; die Versicherungsgesellschaften der Unfallgegner (sind diese nicht bekannt, unbedingt die Information nachliefern lassen) sowie Namen und Anschriften von eventuellen Zeugen. Bei der gesamten Abwicklung eines Unfallschadens kann man sich, egal ob Geschädigter oder Verursacher, von einem unabhängigen Sachverständigen mit Rat und Tat unterstützen. che

So verhalten Sie sich richtig am Unfallort

  • Unfallstelle absichern Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen. (Landstraßen mind. 100 m – Autobahnen mind. 200 m vom Unfallort)
  • Polizei – ja oder nein? Die Polizei sollte gerufen werden wenn bei einem Unfall Verletzte, Sachschaden, fehlende Einigung oder wenn sich der Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt.
  • Erste Hilfe Falls erforderlich, verständigen Sie den Rettungsdienst und die Polizei (Tel. 112)
  • Beweissicherung Fotografieren Sie den Unfallort und die beteiligten Fahrzeuge. (Detail vom Sachschaden)
  • Unfallbericht Gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht ausfüllen (amtliches Kennzeichen, Personalien, Versicherungsgesellschaften der Unfallgegner, Fotos und Skizze vom Unfallort und den Fahrzeugen). Darüber hinaus darf aus versicherungsrechtlichen Gründen kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden.
  • Versicherung informieren Werden vom Unfallgegner Ansprüche behauptet oder geltend gemacht, muss die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung umgehend verständigt werden. Berechtigte Ansprüche werden von der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeglichen, unberechtigte abgewehrt.
  • Vor der Weiterfahrt Prüfen Sie die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges vor der Weiterfahrt! (Lenkung, Reifen, Fahrwerk, Beleuchtung etc.)Sollten Sie sich nicht sicher sein ob das Fahrzeug weiter gefahren werden kann, dann lassen Sie es zur nächsten Werkstatt abschleppen.