Der Gedenktag wurde von König Friedrich Wilhelm III. eingeführt

Der Totensonntag ist ein evangelischer Feiertag in Deutschland. In den evangelischen Gemeinden spricht man auch vom Ewigkeitssonntag, der das Gegenstück zum katholischen Allerseelen darstellt. Seine Bedeutung liegt in erster Linie darin, den Verstorbenen zu gedenken. Der Totensonntag oder Ewigkeitssonntag geht auf den preußischen König Friedrich Wilhelm III. zurück. Im Jahr 1816 führte er diesen Feiertag zum „Gedenken der Entschlafenen“ ein, wie es damals kundgetan wurde. Anlass hierfür waren vermutlich die zahlreichen Gefallenen der Befreiungskriege, die gegen Napoleon geführt wurden. Der Gedenktag, und somit seine Bedeutung, wurde schnell von der evangelischen Kirche in Deutschland übernommen und markiert seither den letzten Sonntag im Kirchenjahr. Die erfolgreiche Verbreitung des Feiertages in den Kirchengemeinden erklärt sich laut Meinung von Experten daher, dass es im evangelischen Kirchenjahr bis zu dieser Zeit noch keinen Totengedenktag gegeben hatte, im Gegensatz zur katholischen Glaubenslehre. Der Totensonntag wird alljährlich am Sonntag vor dem ersten Advent begangen. Im evangelischen Glauben werden an diesem Tag der Tod und die Hoffnung auf ein ewiges Leben nach diesem in Verbindung gebracht, weshalb der Feiertag innerkirchlich auch als Ewigkeitssonntag bezeichnet wird. Die Bezeichnung sowie die persönliche Bedeutung hängen stark von der inneren Einstellung der Gläubigen zum Tod ab. Die evangelische Kirche will mit dem Ewigkeitssonntag den Fokus weg von Tod und Vergänglichkeit hin zu christlichen Werten wie Hoffnung und der Vorstellung von Ewigkeit und Wiederauferstehung lenken. Ob gläubig oder nicht – für viele Menschen in Deutschland hat der Totensonntag vor allem eine persönliche Bedeutung. Sie besuchen die Friedhöfe, schmücken die Gräber von verstorbenen Verwandten oder Freunden und gedenken dieser im Stillen. Bei evangelischen Gottesdiensten, die häufig in den Friedhofskapellen abgehalten werden, verlesen am Ewigkeitssonntag die Pfarrer auch die Namen der Verstorbenen des zurückliegenden Kirchenjahres. In Deutschland zählt der Totensonntag übrigens zu den so genannten „stillen Feiertagen“. Alle Bundesländer mit Ausnahme von Hamburg untersagen an diesem Tag – zumindest über einen gewissen Zeitraum – öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, wie beispielsweise Musik-, Sport-, aber auch gewerbliche Veranstaltungen.

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