Thema: Trennung und Scheidung
„Marmor Stein und Eisen bricht – aber unsere Liebe nicht“, so heißt es im Schlager.
Die Wirklichkeit aber sieht oft anders aus. Wenn die Beziehung zerbricht, ist die Ratlosigkeit häufig groß, insbesondere dann, wenn Vermögen oder Schulden zu teilen sind und wenn Regelungen für gemeinsame Kinder gefunden werden müssen.
Für die Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft fehlen eigene gesetzliche Regelungen. Man behilft sich mit Regelungen aus dem Gesellschafts- oder Bereicherungsrecht. Dies wird den Besonderheiten der familiären Beziehungen jedoch nicht immer gerecht, so dass die Rechtsprechung hier korrigierend eingreift. Meist geht es darum, wirtschaftlich vernünftige Lösungen auszuhandeln.
Die Auseinandersetzung anlässlich einer Scheidung hingegen ist gesetzlich geregelt. Haben die Ehepartner, wie in den meisten Fällen, keinen Ehevertrag geschlossen, so leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei der Scheidung bleibt jeder Ehegatte Eigentümer seines Vermögens. Derjenige, dessen Vermögen sich, mit Ausnahme von Schenkungen und Erbschaften, in der Ehe stärker vermehrt hat, der also den größeren Zugewinn erwirtschaftet hat, schuldet dem Anderen entsprechenden Ausgleich. Das Vermögen, das der Altersvorsorge dient, wird bei der Scheidung im Versorgungsausgleich geteilt, indem die in der Ehe erworbenen Anrechte in der Regel halbiert werden.
Die gesetzlichen Regelungen geben aber nur den Rahmen vor. Auch bei der Auseinandersetzung ehelichen Vermögens herrscht weitgehend Vertragsfreiheit, so dass in Scheidungsfolgevereinbarungen vielfach individuelle Lösungen gefunden werden.
Keine Unterschiede zwischen verheirateten und nicht verheirateten Paaren hingegen gibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Üben Eltern die gemeinsame elterliche Sorge aus, so bleiben sie auch bei Trennung oder Scheidung gemeinsam in der Verantwortung. Treten Spannungen auf, gibt es die Möglichkeit, die Vermittlung der Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen oder in einem Mediationsverfahren eigenverantwortliche Lösungen zu finden. Auch wenn die Liebe zerbricht, muss also kein Scherbenhaufen übrig bleiben.
Monika Schneider-Hölzlein