Arbeitsrecht gewährt Arbeitnehmern besonderen Schutz
Die deutsche Wirtschaftsordnung kennt zwei Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wegen der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz. Das Arbeitsrecht teilt sich in zwei verschiedene Rechtsbereiche: Das Individual-Arbeitsrecht, es regelt die Arbeitsbedingungen wie unter anderem Arbeitszeit, Teilzeit und den Kündigungsschutz, sowie das Kollektiv-Arbeitsrecht, es regelt das Verhältnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Kollektiv zu einem oder mehreren Arbeitgebern, z.B. durch Tarifverträge. Mit Gesetzen und Verordnungen, wie Mindestlohn und Entsendegesetze schützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch auf neue Probleme, wie Arbeitnehmerdatenschutz und Mobbing, reagiert das BMAS mit Vorschlägen zur Modernisierung des Arbeitsrechts. Das deutsche Arbeitsrecht regelt also die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht). Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet wird. Der Arbeitsvertrag ist eingebettet in ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regulierungen durch Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarung (im öffentlichen Dienst, Tarifverträge, nationale Gesetze und Verordnungen sowie durch supranationale EU-Richtlinien und EU-Verordnungen. In der Region gibt es zahlreiche Anwälte, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert haben und sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber in Rechtsfragen beraten und wenn nötig vor Gericht vertreten können.