Das Jahr 2013 brachte zahlreiche Neuerungen zum Fahren von Pkw und Motorrad
Im Jahr 2013 hat es in Deutschland zahlreiche Änderungen beim Führerschein gegeben. Die Umsetzung in nationales Recht ist damit erfolgt. Den Führerschein „auf Lebenszeit“ gibt es seit 19. Januar 2013 nicht mehr. Seit dieser Zeit hat der Führerschein nur noch eine Lebensdauer von 15 Jahre. Das gilt natürlich nur für die Personen, die den Führerschein nach dieser Neuerung gemacht haben, sprich: machen.
Aber ganz so dramatisch, wie es den ersten Anschein hat, wird es nicht. Nach 15 Jahren wird der Führerschein nur „umgetauscht“. Dabei handelt es sich eher nur um einen Verwaltungsakt. Der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden. Bis 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine erstmalig umzutauschen. Man will mit dem Umtausch dafür sorgen, dass das Dokument an sich und auch das Lichtbild immer auf einem halbwegs aktuellen Stand sind.
Doch selbst wer schon lange Jahre in Besitz einer Fahrerlaubnis ist, fällt automatisch unter die 15-Jahres-Frist, wenn er ein neues Führerscheindokument beantragt und es nach dem 19. Januar 2013 erhält. Das kann etwa der Fall sein, wenn der alte graue Schein gegen eine moderne Ausführung getauscht werden soll, oder wenn nach dem Verlust der Papiere neue Dokumente beantragt werden müssen. Alte Führerscheinformulare gelten noch bis 2032, dann wird der Umtausch der Führerscheine Pflicht. Die EG-Führerschein-Richtlinie enthält Regelungen, die den Erwerb von Führerscheinen im Ausland durch Personen mit Alkohol- oder Drogenproblemen unter Umgehung von EG-Recht verhindern und den nationalen Behörden bessere Handlungsmöglichkeiten geben, derartige Führerscheine nicht anzuerkennen.
Trike-Fahren erst ab 21 Jahren
Während nach dem alten Recht eine Fahrerlaubnis der Klasse B für dreirädrige Krafträder (Trikes) ausreichend war, schreibt die Neuregelung für das Führen von Trikes seit dem 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A vor. Das Mindestalter hierfür wurde auf 21 Jahre angehoben.
Stufenweiser Zugang bei den Zweiradklassen
Das Prinzip des stufenweisen Zugangs bei den Zweiradklassen wird weiter gestärkt. Wer zunächst die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwirbt, erhält leichteren Zugang zur nächst höheren Fahrerlaubnisklasse.
Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung ablegen, nicht aber mehr eine theoretische. Damit wird ein Anreiz geschaffen, zunächst auf weniger leistungsstarken Zweirädern Erfahrung zu sammeln. che