Es gibt nächstes Jahr mehr als 40 steuerrechtliche Änderungen. Nachfolgend sind einige der wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Rentner – Steuern auch im Ausland
Wer ab dem Jahr 2013 in Rente geht, für den werden mehr Steuern fällig. Rentner, die im Jahr 2012 in den Ruhestand gegangen sind, müssen 64 Prozent ihrer Rente versteuern. Wer im Jahr 2013 in Rente geht, muss 66 Prozent der Rente versteuern. Ziel bis 2040 ist eine 100-prozentige Versteuerung der Rente. Der lange Arm des Fiskus reicht bald über die deutschen Grenzen hinaus. Von 2013 an tritt schrittweise die neue „EU-Amtshilferichtlinie in Steuerangelegenheiten“ in Kraft, die den Informationsaustausch innerhalb der EU deutlich ausweitet. Die Mitgliedsstaaten müssen den deutschen Fiskus dann auch darüber unterrichten, welche Einkünfte im Ausland lebende Deutsche dort aus Pensionen und Lebensversicherungen beziehen. Im Ausland lebende Rentner sind nur bedingt steuerungspflichtig. Hohe Steuernachzahlungen ergeben sich daraus, dass im Ausland lebenden Rentnern kein Grundfreibetrag von 8.004 Euro zusteht, das heißt es muss bereits der erste Euro versteuert werden.
Minijobler – 400 Euro Job wird zu 450 Euro Job
Ab 2013 können Minijobler 50 Euro mehr verdienen, das heißt der Freibetrag wird von 400 Euro auf 450 Euro angehoben und es müssen keine Abgaben gezahlt werden. Standardmäßig werden Minijobs ab Januar 2013 rentenversichert. Wer keine Rentenversicherung bezahlen möchte kann dies gesondert beantragen. Negative Auswirkungen, die damit einhergehen könnten, begründete die Arbeitsexpertin der SPD-Fraktion, Anette Kramme, wie folgt: „Es wird für Arbeitgeber nur leichter, normale Jobs in – etwas größere – Minijobs zu zerlegen“.
Unternehmer – Elektrofahrzeug als Dienstwagen bringt Vorteile
Bei Anschaffung eines Dienstwagens kann der Listenpreis um die Anschaffungskosten des Batteriesystems reduziert werden, höchstens jedoch um 10.000 Euro. Hinzu kommt eine administrative Entlastung für Firmen, durch eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen der Steuerunterlagen von 10 auf 8 Jahre. Lieferungen innerhalb der EU sind von der Steuer befreit. 2013 werden es Unternehmer leichter haben zu belegen, dass es sich um eine Lieferung innerhalb der EU handelt, z. B durch eine Bescheinigung von der Spedition. Das Formular „Gelangensbestätigung“ entfällt.